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Das Strafverfahren um das schwere Zugunglück mit fünf Toten in der Nähe von Garmisch-Partenkirchen vor drei Jahren beginnt am 28. Oktober in München. Das teilte das Landgericht II in der bayerischen Landeshauptstadt am Mittwoch mit. Angeklagt sind zwei Bahnmitarbeiter aus dem Bereich der Verkehrssteuerung und Infrastruktur. Ihnen wird unter anderem fahrlässige Tötung vorgeworfen. Das Gericht setzte für das Verfahren 19 Verhandlungstermine bis Mitte Januar an.
Bei dem Unfall am 3. Juni 2022 war ein Regionalzug in Burgrain in der Nähe von Garmisch-Partenkirchen entgleist. Einem im Juni 2023 veröffentlichten Zwischenbericht der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung zufolge waren schadhafte Betonschwellen die Hauptursache für das Unglück. Die Bahn tauschte präventiv hunderttausende Schwellen aus. Bei den Angeklagten handelt es sich um einen Fahrdienstleiter und einen Bezirksleiter Fahrbahn.
E.Cerny--TPP