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Wegen des Erschleichens von Aufenthaltstiteln für türkische Staatsbürger in zehn Fällen ist ein 26-Jähriger in Berlin zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Ein mitangeklagter 31-Jähriger bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Auch er wurde des Erschleichens von Aufenthaltstiteln in zehn Fällen schuldig gesprochen.
Der 26-Jährige soll laut Anklage zwischen April 2022 und April 2025 eine Beratungsagentur in der Türkei betrieben haben. Gegen Entgelt beriet diese ausweisewillige Türken und versorgte sie mit Dokumenten. Wenn die gesetzlichen Vorgaben für das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren nicht vorlagen, wurden Unterlagen entsprechend geändert oder unrichtige Bescheide besorgt, um an Aufenthaltstitel zu kommen. Der 31-Jährige war laut Anklage für die Beschaffung der nötigen Dokumente von Arbeitgebern und Ämtern zuständig.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wurden in insgesamt 34 Fällen unrichtige Bescheide bei den Behörden eingereicht. In zehn Fällen wurden die entsprechenden Visa tatsächlich erteilt. Von den Geschleusten erhielt der 26-Jährige laut Anklage jeweils zwischen 7000 und 18.000 Euro. In seinem Urteil ordnete das Gericht die Einziehung von 24.300 beziehungsweise 2000 Euro bei den Angeklagten an.
Die Staatsanwaltschaft forderte in dem Prozess, der am Mittwoch endete, eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten für den 26-Jährigen und eine zweijährige Bewährungsstrafe von den 31-Jährigen. Die Verteidigungen beantragten Freisprüche für die Angeklagten.
A.Novak--TPP