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In einem Berufungsverfahren um den Tod eines siebenjährigen Jungen beim Schwimmunterricht in Konstanz sind die Strafen für zwei Lehrerinnen gemildert worden. Das Landgericht Konstanz änderte ein vorhergehendes Urteil ab und verhängte Geldstrafen in Höhe von 9000 Euro und 8500 Euro, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Im Februar 2025 waren die Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Das Kind war im September 2023 ertrunken.
Die bei ihrer Verurteilung vom Konstanzer Amtsgericht 44 Jahre alte Lehrerin wurde zunächst zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Gegen ihre damals 26 Jahre alte Kollegin verhängte das Gericht damals eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten.
C.Novotny--TPP