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Um die Kosten für eine Schufa-Auskunft geht es am Donnerstag (09.00 Uhr) am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. In zwei Fällen aus Schleswig-Holstein beseitigten Abfallentsorger Müll und rechneten dafür ein Entgelt ab, das aber trotz Mahnung nicht gezahlt wurde. Die Abfallentsorger beauftragten schließlich Inkassodienstleister, die nach vergeblichen Zahlungsaufforderungen jeweils eine Schufa-Bonitätsauskunft einholten. Diese kostete weniger als zwei Euro. (Az. VII ZR 93/25 und VII ZR 96/25)
Klagen über die Zahlung der Kosten für die Müllbeseitigung hatten Erfolg. Das Landgericht Lübeck entschied aber, dass die Kosten für die Schufa-Auskunft nicht erstattet werden müssen. Es hielt eine Bonitätsauskunft nur im Einzelfall für notwendig - wenn es Anhaltspunkte für eine dauerhafte Zahlungsunfähigkeit gebe und der Gläubiger dann nicht klagen wolle. Ob diese Einschätzung bestehen bleiben kann, prüft nun der Bundesgerichtshof.
J.Simacek--TPP