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Die AfD muss der Berliner Datenschutzbeauftragten Auskunft über Werbeauftritte in sozialen Medien im Bundestagswahlkampf 2021 erteilen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin nach mündlicher Verhandlung am Mittwoch, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Gegenstand der juristischen Auseinandersetzung waren Werbespots der AfD im Bundestagswahlkampf 2021. Ein Facebook-Nutzer, dem ein solcher Spot gezeigt beschwerte, hatte sich bei der Berliner Datenschutzbeauftragten, weil die AfD aus seiner Sicht unrechtmäßig auf personenbezogene Daten von Facebook-Nutzern zugegriffen habe. Die Werbung sei nur in Deutschland wohnenden Männern zwischen 11 und 48 Jahren mit Interesse an der FDP angezeigt worden, lautete der Vorwurf.
Die Datenschutzbeauftragte forderte daraufhin alle Parteien dazu auf, ihr Informationen über Inhalt, Reichweite und Zielgruppenmerkmale von Werbespots in sozialen Medien zukommen zu lassen. Dagegen klagte die AfD im Oktober 2023 und argumentierte, die bereits übersandten Daten seien ausreichend gewesen, und bei weitergehenden Informationen handle sich um eine "uferlose Ausforschung", die in die Parteienfreiheit eingreife.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab und verwies darauf, dass die AfD nach der EU-Datenschutzgrundverordnung dazu verpflichtet sei, die Auskünfte zu erteilen. Gerade zur Aufklärung von sogenanntem Political Targeting, also der datengetriebenen individualisierten Ansprache von Wählern in den sozialen Medien, seien umfassende Informationen erforderlich.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kann Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.
M.Jelinek--TPP