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Der Bundestag hat am Donnerstag erstmals über die Pläne der Bundesregierung zur vereinfachten Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten beraten. Dies soll künftig per Rechtsverordnung ohne Beteiligung von Bundestag und Bundesrat möglich sein, um schnellere Asylverfahren und mehr Rückführungen zu ermöglichen. Grüne und Linke kritisierten die Pläne als Umgehung von Parlament und Grundgesetz.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) verteidigte die Pläne als wichtiges Vorhaben zur "wirksamen Begrenzung der illegalen Migration". Er warf den Grünen vor, in den vergangenen Jahren immer wieder die Einstufung von Ländern als sicherer Herkunftsstaat im Bundesrat blockiert zu haben. "Das muss ein Ende haben."
Asylanträge von Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten gelten grundsätzlich als "offensichtlich unbegründet". Bisher müssen Bundestag und Bundesrat der Einstufung zustimmen. Derzeit gilt diese für zehn Länder. Zuletzt wurden nach langem Hin und Her Ende 2023 Georgien und Moldau aufgenommen.
Die schwarz-rote Bundesregierung will laut Koalitionsvertrag auch Algerien, Indien, Marokko und Tunesien sowie in der Folge weitere Länder auf die Liste setzen. Dobrindt erhofft sich dadurch auch ein Signal an die Menschen aus diesen Staaten: "Wer nicht bleiben kann, der braucht erst gar nicht zu kommen", sagte der CSU-Minister. "Damit reduzieren wir Pull-Effekte."
Der grüne Abgeordnete Helge Limburg warf Dobrindt vor, die Beteiligung von Bundestag und Bundesrat solle "ausgehebelt" werden. Diese Einschränkung parlamentarischer Kontrolle sei "beispiellos" und "völlig inakzeptabel". Die Grünen würden "alles in unserer Macht stehende tun, um zu verhindern, dass der Bundesinnenminister künftig per Federstrich auch die Rechte von Geflüchteten einschränkt".
Die Linkspartei warf der Bundesregierung vor, mit der Gesetzesänderung bewusst Artikel 16a des Grundgesetzes zu umgehen, "der eine Zustimmung des Bundesrats verlangt", wie die Abgeordnete Clara Bünger sagte. Ziel sei es offensichtlich, durch die Ausweitung der Zahl sicherer Herkunftsländer "ein Asylverfahren zweiter Klasse" zu schaffen.
Der SPD-Abgeordnete Sebastian Fiedler wies dies zurück. "Das Schutzniveau bleibt natürlich erhalten", sagte er. "Einzelfallprüfungen bleiben davon völlig unberührt." Asylverfahren könnten dadurch aber schneller ablaufen.
Grüne und Linke kritisierten auch einen weiteren Teil des Gesetzentwurfs. Dieser soll die Verpflichtung zur Bestellung eines Anwalts in Fällen von Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam wieder streichen, die von der Ampel-Regierung eingeführt worden war. Auch die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl lehnte dieses "fatales Signal bezüglich der Rechte von nach Deutschland geflüchteten Menschen" ab. Denn nach Angaben von Anwälten kämen rund die Hälfte aller Menschen "zu Unrecht in Abschiebehaft".
Von der AfD kam grundsätzlich Zustimmung zu Dobrindts Plänen, auch wenn diese "mutlos" blieben. Zudem sei bei den sicheren Herkunftsstaaten offen, "ob dieser Weg juristisch hält", sagte der AfD-Abgeordnete Christian Wirth offenbar mit Blick auf mögliche Klagen gegen die Aufhebung der Parlamentsbeteiligung. Das Gesetzesvorhaben wurde am Donnerstag zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Aus Sicht der Bundesregierung muss der Bundesrat dem Gesetz nicht zustimmen.
G.Kucera--TPP