The Prague Post - Beamte jahrelang zu schlecht bezahlt - Berlin kündigt Neuregelung an

EUR -
AED 4.181853
AFN 71.737344
ALL 94.207554
AMD 418.322713
ANG 2.038723
AOA 1044.183684
ARS 1684.219261
AUD 1.652043
AWG 2.051075
AZN 1.935121
BAM 1.954504
BBD 2.295478
BDT 140.187076
BGN 1.925397
BHD 0.429715
BIF 3384.956268
BMD 1.138695
BND 1.474722
BOB 7.87578
BRL 5.889215
BSD 1.139745
BTN 106.97609
BWP 15.488733
BYN 3.305509
BYR 22318.42614
BZD 2.292181
CAD 1.615985
CDF 2581.998711
CHF 0.922298
CLF 0.02669
CLP 1050.435044
CNY 7.741021
CNH 7.746498
COP 3916.712983
CRC 517.457002
CUC 1.138695
CUP 30.175423
CVE 110.191959
CZK 24.252899
DJF 202.95547
DKK 7.474822
DOP 66.965612
DZD 151.930292
EGP 56.43875
ERN 17.080428
ETB 183.746703
FJD 2.580392
FKP 0.862766
GBP 0.862704
GEL 3.011847
GGP 0.862766
GHS 12.850482
GIP 0.862766
GMD 83.124857
GNF 9986.380487
GTQ 8.695236
GYD 238.521895
HKD 8.929682
HNL 30.494786
HRK 7.533497
HTG 148.96126
HUF 354.082932
IDR 20310.906483
ILS 3.41842
IMP 0.862766
INR 107.447907
IQD 1493.010352
IRR 1565990.589223
ISK 143.999498
JEP 0.862766
JMD 179.501017
JOD 0.807318
JPY 184.189074
KES 147.427206
KGS 99.579138
KHR 4574.967464
KMF 494.193463
KPW 1024.826089
KRW 1749.752789
KWD 0.352551
KYD 0.94977
KZT 552.993446
LAK 25016.417765
LBP 102061.847887
LKR 383.106057
LRD 207.60239
LSL 18.734582
LTL 3.362271
LVL 0.688786
LYD 7.31615
MAD 10.687216
MDL 20.207605
MGA 4820.80451
MKD 61.594172
MMK 2390.41825
MNT 4076.111956
MOP 9.206597
MRU 45.48585
MUR 54.338532
MVR 17.593515
MWK 1976.290008
MXN 19.940761
MYR 4.655003
MZN 72.758607
NAD 18.734582
NGN 1569.96453
NIO 41.942198
NOK 11.324352
NPR 171.161545
NZD 2.018867
OMR 0.437826
PAB 1.139745
PEN 3.886424
PGK 5.001685
PHP 69.797448
PKR 317.183953
PLN 4.287814
PYG 6956.388929
QAR 4.154446
RON 5.241443
RSD 117.302246
RUB 89.917486
RWF 1669.093634
SAR 4.280063
SBD 9.16872
SCR 16.007589
SDG 683.217725
SEK 11.087566
SGD 1.474047
SHP 0.850151
SLE 28.229626
SLL 23877.873405
SOS 651.368238
SRD 42.681693
STD 23568.691856
STN 24.483771
SVC 9.97239
SYP 125.86237
SZL 18.723589
THB 38.053992
TJS 10.548108
TMT 3.985433
TND 3.378061
TOP 2.741705
TRY 53.089497
TTD 7.745866
TWD 36.281069
TZS 2994.762678
UAH 51.15779
UGX 4183.227131
USD 1.138695
UYU 45.749675
UZS 13689.925577
VES 706.848451
VND 29947.684055
VUV 135.743206
WST 3.166577
XAF 655.522484
XAG 0.019442
XAU 0.000281
XCD 3.07738
XCG 2.054038
XDR 0.81526
XOF 655.522484
XPF 119.331742
YER 271.721169
ZAR 18.754541
ZMK 10249.624729
ZMW 20.530391
ZWL 366.659393
  • EUR/USD

    0.0002

    1.1392

    +0.02%

  • Goldpreis

    -11.1000

    4085.2

    -0.27%

  • MDAX

    -383.9500

    31588.65

    -1.22%

  • SDAX

    -86.7300

    17767.77

    -0.49%

  • Euro STOXX 50

    -45.9800

    6221.55

    -0.74%

  • TecDAX

    -32.5600

    3860.16

    -0.84%

  • DAX

    -323.5800

    24671.22

    -1.31%

Beamte jahrelang zu schlecht bezahlt - Berlin kündigt Neuregelung an
Beamte jahrelang zu schlecht bezahlt - Berlin kündigt Neuregelung an / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Beamte jahrelang zu schlecht bezahlt - Berlin kündigt Neuregelung an

Viele Beamte in Berlin sind nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts jahrelang zu schlecht bezahlt worden. Die Besoldung der Landesbeamten war zwischen 2008 und 2020 größtenteils verfassungswidrig, wie das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe erklärte. Das Land Berlin muss sie nun bis Ende März 2027 neu regeln - die Senatsverwaltung für Finanzen kündigte bereits ein Reparaturgesetz an. (Az. 2 BvL 20/17 u.a.)

Textgröße:

Der Beschluss aus Karlsruhe war mit Spannung erwartet worden, weil auch Gerichte aus anderen Bundesländern das Verfassungsgericht fragten, ob Landesbeamte genug verdienen. Auch für die anderen Bundesländer gelten die Maßstäbe, die das Verfassungsgericht aufstellte. Der Dienstherr muss dafür sorgen, dass Beamte und ihre Familien lebenslang einen amtsangemessenen Unterhalt haben. Die Frage war, wie hoch dieser ausfallen muss.

Das Gericht entwickelte seine bisherige Rechtsprechung zu dem Thema nun weiter. Demnach muss das Einkommen von aktiven Beamten ausreichend von der Armutsgrenze entfernt sein und eine bestimmte Schwelle erreichen, damit sie keine existenziellen finanziellen Sorgen haben. Diese Schwelle liegt bei mindestens 80 Prozent des sogenannten Median-Äquivalenzeinkommens. Das Äquivalenzeinkommen ist ein nach Bedarf gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen für jedes Mitglied des Haushalts. Der Median ist der Mittelwert, eine Hälfte der Fälle liegt darüber und die andere Hälfte darunter.

Außerdem muss die Besoldung regelmäßig an die allgemeine Entwicklung der Preise und Löhne angepasst werden. Das habe Berlin nicht ausreichend getan. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass 95 Prozent der geprüften Besoldungsgruppen in den Jahren 2008 bis 2020 verfassungswidrig waren.

Andere Gerichte hatten Karlsruhe die Frage vorgelegt. Ihnen ging es vor allem um Gruppen mit niedrigeren und mittleren Bezügen wie Beamte der Polizei, der Verwaltung oder der Feuerwehr. Das Verfassungsgericht weitete seine Prüfung aber nun auf die gesamte Besoldungsgruppe A aus, die den einfachen, mittleren und gehobenen Dienst umfasst, beispielsweise auch Lehrkräfte.

Der Beschluss bedeutet allerdings nicht, dass nun alle Berliner Landesbeamten Nachzahlungen zu erwarten haben. Eine nachträgliche Behebung der zu niedrigen Löhne betrifft nur Beamte, die der Höhe ihrer Bezahlung widersprachen und über deren Ansprüche noch nicht abschließend entschieden ist. Dabei komme es nicht darauf an, "ob ein förmliches Widerspruchs- oder Klageverfahren schwebt", formulierte das Gericht. Entscheidend sei, dass sich die Beamten "zeitnah gegen die Höhe ihrer Besoldung mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt haben".

Dem Gesetzgeber könne dadurch nicht unklar geblieben sein, in wie vielen Fällen es möglicherweise zu Nachzahlungen kommen werde. Die Senatsverwaltung für Finanzen erklärte dazu, dass die finanziellen Auswirkungen noch abschließend geprüft werden müssten. Sie verwies darauf, dass der Senat im Doppelhaushalt für 2026 und 2027 schon eine Risikovorsorge von 280 Millionen Euro eingeplant habe.

Die Vorgaben des Gerichts sollten schnellstmöglich umgesetzt werden, hieß es weiter. Das solle nicht nur für die Besoldungsgruppen gelten, über die Karlsruhe entschied, sondern für alle offenen Verfahren in allen Besoldungsgruppen und in allen Besoldungsordnungen bis einschließlich 2020.

Nach Gewerkschaftsangaben wehrten sich zahlreiche Beamte gegen die Höhe ihrer Bezüge. So teilte der Bezirk Berlin-Brandenburg des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) mit, dass mit Hilfe von DGB-Gewerkschaften tausende Beschäftigte Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt hätten. Die Vorsitzende Katja Karger erklärte, auf Berlin kämen "Nachforderungen in Millionenhöhe" zu.

Auch nach Angaben der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi in Berlin-Brandenburg legten Beamte schon seit mehr als zehn Jahren Widersprüche gegen ihre Besoldung ein. Sie würden "seit Jahren mit Hinhaltetaktiken abgespeist". Der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbunds, Volker Geyer, sprach von einem "weiteren Warnsignal für alle Dienstherrn". Die Gesetzgeber hätten eine "Pflicht zur kontinuierlichen Fortschreibung der Besoldung", betonte er.

Gewerkschaftsvertreter forderten in dem Zusammenhang auch den Bund auf, die Besoldung für Bundesbeamte neu zu regeln. Das soll in Umsetzung von Rechtsprechung aus Karlsruhe aus dem Jahr 2020 passieren. "Die Handlungsmaßstäbe liegen jetzt auf dem Tisch, und wir erwarten zügig die ausstehenden Gesetzentwürfe", forderte die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Christine Behle.

Auch die Gewerkschaft der Polizei kritisierte, die Bundesbesoldung bleibe "fünf Jahre nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts weiterhin verfassungswidrig".

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums erklärte zu dem Thema bereits am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP, dass "zeitnah" ein Gesetzentwurf geplant sei, um den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst auf die Bundesbesoldung zu übertragen. In Verbund damit solle eine amtsangemessene Alimentation sichergestellt werden, um so die neuere Rechtsprechung umzusetzen.

X.Vanek--TPP