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Ein Palästinenser aus dem Gazastreifen ist vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglos gegen die Genehmigung von Rüstungslieferungen nach Israel vorgegangen. Karlsruhe entschied dabei nach Angaben vom Donnerstag nicht inhaltlich über die humanitäre Lage in dem Gebiet. Denn die Verfassungsbeschwerde an sich war bereits unzulässig. (Az. 2 BvR 1626/25)
Konkret ging es um Getriebeteile für Panzer, die ein deutsches Rüstungsunternehmen baut. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle genehmigte den Export im Oktober 2024. Das wollte der Palästinenser zunächst mit Eilanträgen verhindern. Das Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main wies seinen Eilantrag aber im Dezember 2024 zurück, der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigte das im September 2025.
Auch diese Gerichte entschieden nicht über die Lage im Gazastreifen. Die Anträge scheiterten schon daran, dass der Palästinenser die Verwaltungsakte nicht anfechten konnte. Es gebe hier keine Regelung, die ihn dazu berechtige, entschied der Verwaltungsgerichtshof. Der Mann könne nicht geltend machen, dass seine eigenen Rechte verletzt seien.
Das Verfassungsgericht sah in den hessischen Beschlüssen nun keine Verstöße gegen das Grundgesetz. Es nahm die Beschwerde des Palästinensers nicht zur Entscheidung an.
Das Grundgesetz verpflichte den deutschen Staat dazu, das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechte zu schützen, erklärte Karlsruhe. Unter bestimmten Bedingungen könne sich daraus die Pflicht ergeben, im Ausland lebende Menschen zu schützen. Die staatlichen Organe entschieden aber grundsätzlich eigenverantwortlich darüber, wie sie diesen Schutzauftrag erfüllen. Es gebe in der Regel keinen Anspruch auf bestimmte einzelne Maßnahmen.
Es sei nicht ersichtlich, dass sich die Bundesregierung bei Genehmigungen von Exporten "etwaigen menschenrechtlichen Risiken leichtfertig und willkürlich verschließt", führte das Gericht aus. So seien Lieferungen von Gütern, die auf der Kriegswaffenliste stehen, zuletzt gar nicht mehr genehmigt worden. Nach einem ersten Anstieg direkt nach dem Überfall der Hamas auf Israel seien wieder wesentlich weniger Rüstungsgüter geliefert worden.
Der Gaza-Krieg war durch den Überfall der radikalislamischen Palästinenserorganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 ausgelöst worden. Deutschland gehört zu den größten Waffenlieferanten Israels. Unmittelbar nach dem Hamas-Überfall wurden damals deutlich mehr Exporte genehmigt. Insgesamt lieferte Deutschland in dem Jahr Rüstungsgüter im Wert von 326,5 Millionen Euro nach Israel, wie das Gericht ausführte.
Zwischen dem 7. Oktober 2023 bis zum 13. Mai 2025 wurden nach Angaben der Bundesregierung vom Juni Genehmigungen für Exporte in Höhe von etwa 485 Millionen Euro erteilt. Als Reaktion auf die Ausweitung der israelischen Militäroffensive schränkte Deutschland die Exporte aber zwischen August und November 2025 ein.
Die Maßnahme betraf alle Rüstungsgüter, die im Gazastreifen zum Einsatz kommen könnten. Ausgenommen waren Waffen, die Israel zum Schutz vor Angriffen benötigte. Dieser Teilexportstopp wurde dann wieder aufgehoben. Seit dem 10. Oktober gilt im Gazastreifen eine fragile Waffenruhe zwischen Israel und der Hamas. Beide Seiten werfen sich immer wieder Verstöße vor.
In seiner Beschwerde in Karlsruhe argumentierte der Palästinenser, dass Deutschland für ihn eine Schutzpflicht habe. Der Mann lebt im Gazastreifen. Seine Frau und seine Tochter wurden nach Gerichtsangaben im Februar 2024 bei einem israelischen Luftangriff getötet. Im Dezember 2024 starben sein Vater und drei seiner Brüder bei einem Luftangriff.
Im Juli 2025 hatte das Gericht in einem anderen Fall entschieden, dass Deutschland in bestimmten Fällen auch Ausländer im Ausland schützen muss. Dafür müssen zwei Voraussetzungen vorliegen: Erstens muss es einen ausreichenden Bezug zur deutschen Staatsgewalt geben. Zweitens muss die ernsthafte Gefahr bestehen, dass das Völkerrecht systematisch verletzt wird. Ob beides im Gazastreifen der Fall ist, wurde in Karlsruhe nun nicht entschieden.
Der Palästinenser wurde bei seiner Beschwerde von der Menschenrechtsorganisation ECCHR unterstützt. Diese kritisierte die Entscheidung scharf. "In der Praxis bedeutet das: Selbst wenn Entscheidungen der Bundesregierung Menschenleben gefährden oder dazu beitragen können, gibt es für die Betroffenen keinen effektiven Rechtsschutz", erklärte die Organisation. Sie kündigte an, zusammen mit Partnern die rechtlichen Möglichkeiten weiter auszuschöpfen.
A.Stransky--TPP