The Prague Post - Trumps Zölle vor dem aus?

EUR -
AED 4.300755
AFN 80.353622
ALL 97.18323
AMD 449.517986
ANG 2.09596
AOA 1073.870301
ARS 1658.241469
AUD 1.771123
AWG 2.107925
AZN 1.988566
BAM 1.958065
BBD 2.370172
BDT 143.215641
BGN 1.955923
BHD 0.441479
BIF 3511.521341
BMD 1.171069
BND 1.507069
BOB 8.13137
BRL 6.364648
BSD 1.176781
BTN 103.670461
BWP 15.696288
BYN 3.981104
BYR 22952.96103
BZD 2.366768
CAD 1.621115
CDF 3362.140435
CHF 0.933105
CLF 0.028872
CLP 1132.623496
CNY 8.339772
CNH 8.335784
COP 4594.690949
CRC 594.197387
CUC 1.171069
CUP 31.03334
CVE 110.392207
CZK 24.336816
DJF 209.555052
DKK 7.465392
DOP 74.787776
DZD 152.055163
EGP 56.239557
ERN 17.566042
ETB 168.48975
FJD 2.66043
FKP 0.864612
GBP 0.865104
GEL 3.15049
GGP 0.864612
GHS 14.356543
GIP 0.864612
GMD 84.90546
GNF 10203.976024
GTQ 9.018392
GYD 246.083566
HKD 9.119972
HNL 30.824177
HRK 7.535853
HTG 153.980721
HUF 393.163401
IDR 19273.870723
ILS 3.916097
IMP 0.864612
INR 103.179357
IQD 1541.58956
IRR 49272.746811
ISK 143.397607
JEP 0.864612
JMD 188.301002
JOD 0.830254
JPY 172.622071
KES 151.294777
KGS 102.409632
KHR 4717.496465
KMF 492.437829
KPW 1053.98322
KRW 1623.939547
KWD 0.357726
KYD 0.980638
KZT 631.443013
LAK 25527.306495
LBP 105378.979655
LKR 355.317921
LRD 234.169837
LSL 20.555298
LTL 3.457864
LVL 0.708368
LYD 6.350426
MAD 10.583696
MDL 19.504559
MGA 5206.110216
MKD 61.611522
MMK 2458.655788
MNT 4212.667252
MOP 9.438256
MRU 46.753873
MUR 53.974234
MVR 18.046432
MWK 2040.59497
MXN 21.800032
MYR 4.934303
MZN 74.827664
NAD 20.555562
NGN 1772.003616
NIO 43.300821
NOK 11.668677
NPR 165.876683
NZD 1.968697
OMR 0.450272
PAB 1.176756
PEN 4.130677
PGK 4.988813
PHP 66.83179
PKR 334.032389
PLN 4.253248
PYG 8428.856645
QAR 4.289243
RON 5.072022
RSD 117.12683
RUB 98.020635
RWF 1705.201331
SAR 4.39357
SBD 9.630668
SCR 17.440369
SDG 703.81291
SEK 10.978472
SGD 1.50257
SHP 0.920277
SLE 27.373797
SLL 24556.738252
SOS 672.489275
SRD 45.939295
STD 24238.773035
STN 24.528579
SVC 10.296953
SYP 15226.40533
SZL 20.547941
THB 37.226544
TJS 11.07326
TMT 4.110454
TND 3.422844
TOP 2.742761
TRY 48.345848
TTD 7.985167
TWD 35.434806
TZS 2921.633169
UAH 48.461978
UGX 4121.749552
USD 1.171069
UYU 47.024187
UZS 14637.992568
VES 181.15133
VND 30877.587933
VUV 140.714932
WST 3.260273
XAF 656.727777
XAG 0.028506
XAU 0.000321
XCD 3.164874
XCG 2.120862
XDR 0.816759
XOF 656.72497
XPF 119.331742
YER 280.581345
ZAR 20.523462
ZMK 10541.034076
ZMW 28.212992
ZWL 377.083882
  • MDAX

    -59.8800

    30266.65

    -0.2%

  • Euro STOXX 50

    12.3500

    5381.17

    +0.23%

  • SDAX

    0.3500

    16595.87

    0%

  • TecDAX

    11.6600

    3638.45

    +0.32%

  • DAX

    23.6500

    23742.1

    +0.1%

  • Goldpreis

    10.9000

    3693.1

    +0.3%

  • EUR/USD

    0.0004

    1.1718

    +0.03%


Trumps Zölle vor dem aus?




Als ein US-Bundesberufungsgericht Ende August 2025 die unter dem Banner „Reziprozität“ eingeführten Zusatzzölle des früheren Präsidenten Donald Trump für rechtswidrig erklärte, schien das Ende einer Ära protektionistischer Handelspolitik greifbar. Doch die Entscheidung markiert eher einen juristischen Wendepunkt als einen abrupten Schlussstrich: Die Zölle bleiben vorerst in Kraft – mit hoher Sprengkraft für Unternehmen, Verbraucher und die internationale Handelspolitik. 

Im Kern rügte das Gericht die missbräuchliche Nutzung von Notstandsbefugnissen. Die Regierung hatte sich zur Einführung breitflächiger Zölle auf das US-Notstandsgesetz von 1977 gestützt. Dieses erlaubt zwar weitreichende Maßnahmen gegen konkrete Bedrohungen, verleiht nach Auffassung der Richter aber keine Blankovollmacht für dauerhafte, pauschale Einfuhrabgaben auf Waren aus nahezu allen Ländern. Mit 7:4 Stimmen bestätigte das Berufungsgericht die erstinstanzliche Entscheidung des spezialisierten US-Handelsgerichts, das die Zölle bereits im Mai 2025 gekippt hatte. 

Trotz des juristischen Befunds bleiben die Abgaben zunächst bestehen. Das Gericht setzte die Wirkung seines Urteils bis Mitte Oktober 2025 aus, um der Regierung den Weg zu einer Berufung beim Obersten Gerichtshof zu öffnen. Damit gewinnen Importeure vorerst keine sofortige Entlastung – wohl aber Zeit, Erstattungsansprüche vorzubereiten, falls das Höchstgericht die Linie der Vorinstanzen bestätigt. 

Wichtig ist die Abgrenzung: Nicht alle von Trump verhängten Zölle sind betroffen. Unberührt bleiben jene, die auf eigenständigen Rechtsgrundlagen beruhen – etwa nationalen Sicherheitsprüfungen nach einem speziellen Handelsgesetz oder gezielten handelspolitischen Ermittlungen. Die nun beanstandeten Abgaben zielten dagegen breit auf „fehlende Gegenseitigkeit“ und diverse diffuse Notstandslagen; genau diese Weite stufte das Gericht als rechtswidrig ein. 

Die wirtschaftlichen Folgen der Unsicherheit sind erheblich. Die beanstandeten Zölle generieren einen spürbaren Anteil am US-Zolleinnahmenmix. Ein kurzfristiges Wegbrechen dieser Einnahmen könnte die Regierung zu schnellen Ersatzmaßnahmen verleiten – etwa sektorbezogenen Abgaben auf besonders sensible Branchen wie Autos, Stahl oder Schlüsseltechnologien. Für Unternehmen erhöht das die Planungsrisiken: Lieferkettenentscheidungen, Preisstrategien und Vertragsklauseln müssen nun sowohl ein mögliches Wegfallen als auch eine rasche Neuauflage in veränderter Form berücksichtigen. 

Völkerrechtlich ist der Kontext komplex. Schon zuvor hatten internationale Streitschlichter vergleichbare US-Zölle als unvereinbar mit den Regeln des Welthandels bewertet. Die USA blockierten indes die endgültige Durchsetzung, indem sie in das funktionslose Berufungsgremium verwiesen. Das aktuelle US-Verfahren ist davon unabhängig – es betrifft allein die innerstaatliche Rechtsgrundlage. Zusammengenommen entsteht jedoch Druck in zwei Systemen zugleich: international und national. 

Politisch steht viel auf dem Spiel. Eine Bestätigung durch den Obersten Gerichtshof würde die Gestaltungsmacht des Präsidenten bei Handelssanktionen begrenzen und den Kongress stärken. Eine Aufhebung hingegen gäbe dem Weißen Haus weitreichende Freiheiten, wirtschaftspolitische Ziele über den Zollhebel zu verfolgen. Beides hätte Signalwirkung für Partnerländer und künftige Handelsgespräche – und dafür, wie berechenbar die USA als Handelspartner gelten. 
The Guardian

Für Firmen heißt das: Compliance-Teams sollten Einfuhren und Klassifizierungen rückwirkend dokumentensicher aufbereiten, um im Erfolgsfall Rückerstattungen zügig beantragen zu können. Parallel empfiehlt sich eine „Dual-Track-Planung“: Szenario A kalkuliert mit einem Auslaufen der Zölle; Szenario B mit einer schnellen Re-Kalibrierung – etwa sektorale Abgaben, Quoten oder eng umrissene Schutzklauseln. Wer frühzeitig Lieferantenalternativen testet, Incoterms anpasst und Preisgleitklauseln aktualisiert, federt juristische Volatilität in der Bilanz ab. 

Fazit und Schlußfolgerung: Das „Ende“ von Trumps Zöllen ist noch nicht geschrieben. Juristisch wankt die Notstandsbasis – politisch und administrativ bleiben Umgehungs- und Ersatzpfade offen. Für die Realwirtschaft zählt jetzt weniger die Hoffnung auf ein schnelles Aus, sondern die Robustheit der eigenen Handlungsoptionen.



Vorgestellt


WakeBASE-Sprung vom Dubai Infinity Pool

Das Projekt mit dem Namen "WakeBASE" beinhaltete eine einzigartige Kombination aus Drohnen-Wakeskating und BASE-Jumping.Schauplatz dieses Kunststücks war das Address Beach Resort in Dubai, dessen Infinity-Pool 294 Meter über dem Meeresspiegel liegt und damit den Guinness-Weltrekord hält.Grubbs Herausforderung begann mit einem 94 Meter langen Wakeskating über den Pool auf dem Dach, wobei er von einer speziell entwickelten Drohne gezogen wurde.Der Stunt gipfelte in einem BASE-Sprung vom Rand des Pools, bei dem Grubb 77 Stockwerke hinabsprang, bevor er erfolgreich am Strand landete. Diese Leistung war die Verwirklichung von Grubbs siebenjährigem Traum und ein historischer Meilenstein im Extremsport.Um sich auf "WakeBASE" vorzubereiten, unterzog sich Grubb einem rigorosen Training mit der BASE-Sprunglegende Miles Daisher.Obwohl er im Dezember 2022 erst 26 BASE-Sprünge absolviert hatte, absolvierte Grubb 106 Sprünge während seines Trainings, das in Idaho, USA, und Lauterbrunnen, Schweiz, einem renommierten BASE-Sprungort, stattfand.Das Projekt umfasste auch eine Partnerschaft mit Prada, das maßgeschneiderte, für die Anforderungen von Wakeskating und BASE-Jumping optimierte Kleidung zur Verfügung stellte.Die Drohne, die bei diesem Stunt zum Einsatz kam, wurde von einem Team unter der Leitung von Sebastian Stare mit spezieller Hard- und Software entwickelt, die auf die Anforderungen von "WakeBASE" zugeschnitten ist.Die Wahl des Address Beach Resorts in Dubai war von strategischer Bedeutung, da der hohe Infinity-Pool und das architektonische Layout sowohl für den Wakeskate-Lauf als auch für den BASE-Sprung ideal waren.

Lass dich von Dubai und seinem Zauber überraschen

Lass dich von Dubai und seinem Zauber überraschen

Gaza und die perfiden Methoden der Hamas

Nach dem pervertierten Blutrausch der Hamas-Terroristen, bei dem unschuldige Frauen und Kinder ermordet wurden, kam es zu asozial perfiden Solidaritätsbekundungen - für die Hamas-Terroristen im Gaza-Streifen. Das war leider, wie so oft, zu erwarten. Und zwar von denen, die schon seit Jahren ihren asozialen Hass auf alles Jüdische herausbrüllen, auch und vor allem auf deutschen Straßen.    Was viele "Selbstversteher" der Hamas-Terroristen verschweigen, ist der Umstand, dass die Hamas selbst die Kleinsten (Babys) als menschliche Schutzschilde verwendet, um im Falle einer militärischen Auseinandersetzung mit der israelischen Arme (IDF), ihren pervertierten Propagandafeldzug füttern zu können, weshalb es nur eine Lösung für den Gaza-Streifen gibt, die Hamas muss bis auf den letzten Terroristen vernichtet werden!