The Prague Post - LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag

EUR -
AED 4.34017
AFN 80.362489
ALL 96.682504
AMD 452.559816
ANG 2.115903
AOA 1083.712734
ARS 1741.66693
AUD 1.778042
AWG 2.130199
AZN 2.014539
BAM 1.952418
BBD 2.379777
BDT 143.860771
BGN 1.954907
BHD 0.445509
BIF 3477.454161
BMD 1.181803
BND 1.508586
BOB 8.16551
BRL 6.276677
BSD 1.181553
BTN 103.744609
BWP 16.751326
BYN 4.002666
BYR 23163.331029
BZD 2.376574
CAD 1.628063
CDF 3338.591925
CHF 0.932271
CLF 0.028683
CLP 1125.24142
CNY 8.395112
CNH 8.39175
COP 4582.250507
CRC 595.46839
CUC 1.181803
CUP 31.317769
CVE 110.499493
CZK 24.324926
DJF 210.030014
DKK 7.46475
DOP 73.867327
DZD 152.627377
EGP 56.893514
ERN 17.727039
ETB 171.236908
FJD 2.644519
FKP 0.865613
GBP 0.867402
GEL 3.188024
GGP 0.865613
GHS 14.4896
GIP 0.865613
GMD 85.089831
GNF 10234.410115
GTQ 9.051319
GYD 247.221578
HKD 9.191364
HNL 30.982325
HRK 7.530917
HTG 154.612144
HUF 390.201706
IDR 19441.83463
ILS 3.951983
IMP 0.865613
INR 103.893626
IQD 1547.918332
IRR 49709.571061
ISK 142.808999
JEP 0.865613
JMD 189.591545
JOD 0.837922
JPY 173.692484
KES 153.045536
KGS 103.348469
KHR 4736.665109
KMF 490.447991
KPW 1063.601357
KRW 1634.562632
KWD 0.360566
KYD 0.984773
KZT 640.282222
LAK 25586.026095
LBP 105830.422881
LKR 356.60221
LRD 209.153583
LSL 20.492876
LTL 3.489556
LVL 0.714861
LYD 6.399453
MAD 10.591905
MDL 19.479818
MGA 5191.423511
MKD 61.543468
MMK 2481.370238
MNT 4251.451163
MOP 9.464864
MRU 47.177362
MUR 53.252111
MVR 18.093265
MWK 2052.790831
MXN 21.651392
MYR 4.959433
MZN 75.529406
NAD 20.492177
NGN 1768.343502
NIO 43.484666
NOK 11.60266
NPR 165.978453
NZD 1.993204
OMR 0.454401
PAB 1.181648
PEN 4.1115
PGK 4.939818
PHP 67.078987
PKR 332.671916
PLN 4.256023
PYG 8431.393157
QAR 4.302647
RON 5.067099
RSD 117.162765
RUB 99.278139
RWF 1712.870253
SAR 4.433115
SBD 9.710949
SCR 16.83517
SDG 710.860549
SEK 10.983863
SGD 1.510681
SHP 0.928711
SLE 27.547692
SLL 24781.814025
SOS 674.13211
SRD 45.190362
STD 24460.927843
STN 24.457629
SVC 10.339088
SYP 15365.538818
SZL 20.541065
THB 37.617297
TJS 11.137301
TMT 4.148127
TND 3.420275
TOP 2.767897
TRY 48.814117
TTD 8.016113
TWD 35.573917
TZS 2919.052701
UAH 48.724798
UGX 4135.834934
USD 1.181803
UYU 47.511308
UZS 14516.955851
VES 189.380771
VND 31170.043668
VUV 140.173798
WST 3.136997
XAF 654.875114
XAG 0.02829
XAU 0.000322
XCD 3.193881
XCG 2.129511
XDR 0.813016
XOF 654.822562
XPF 119.331742
YER 283.100825
ZAR 20.569981
ZMK 10637.635038
ZMW 27.680271
ZWL 380.539956
  • EUR/USD

    0.0000

    1.1818

    0%

  • SDAX

    71.1100

    16702.01

    +0.43%

  • Euro STOXX 50

    -2.6100

    5369.7

    -0.05%

  • DAX

    29.9800

    23359.18

    +0.13%

  • MDAX

    117.1800

    30217.38

    +0.39%

  • TecDAX

    25.4100

    3574.07

    +0.71%

  • Goldpreis

    -28.5000

    3689.3

    -0.77%


LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag




Seit einigen Jahren wird in Deutschland immer wieder über verschiedene Maßnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung diskutiert. Besonders kontrovers ist in diesem Zusammenhang das sogenannte „Zustrombegrenzungsgesetz“, eine politisch diskutierte Initiative, die je nach Parteizugehörigkeit und gesellschaftlicher Gruppe unterschiedliche Reaktionen auslöst. Obwohl es formell noch kein in Kraft getretenes Gesetz mit diesem Namen gibt, wurde der Begriff immer wieder in den medialen und politischen Debatten verwendet, um Maßnahmen zur Reduzierung und Steuerung des Zuzugs von Migrantinnen und Migranten zu beschreiben.

Hintergrund: Anstieg der Asyl- und Migrationszahlen
In den Jahren 2015 und 2016 erreichte die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland einen Höhepunkt. Damals stellte die Bewältigung der Unterbringung, Integration und Verfahren tausender Neuzugewanderter Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Auch wenn die Zahlen seither wieder gesunken sind, besteht in Teilen der Bevölkerung nach wie vor der Wunsch, Zuwanderung stärker zu regulieren und klare Obergrenzen festzulegen.
Kernanliegen des „Zustrombegrenzungsgesetzes“

Ziel eines sogenannten Zustrombegrenzungsgesetzes wäre es, den Zuzug nach Deutschland auf ein bestimmtes, im Voraus festgelegtes Kontingent zu beschränken und die Verfahren, mit denen Schutzsuchende registriert und geprüft werden, zu vereinheitlichen. Zu den diskutierten Inhalten gehör(t)en:

Jährliches Kontingent oder Obergrenze:
Begrenzung der Zahl von Menschen, die pro Jahr unter bestimmten Kategorien (etwa Asyl, subsidiärer Schutz, Familiennachzug) einreisen dürfen.

Beschleunigte Verfahren:
Einführung schnellerer und transparenterer Abläufe bei der Prüfung von Asylanträgen, u. a. durch zentralisierte Einrichtungen.

Verstärkte Abschiebungen:
Konsequente Rückführung abgelehnter Asylsuchender, um die Kapazitäten für Neuankömmlinge nicht zu überlasten.

Europäische Kooperation:
Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten, um europäische Außengrenzen zu sichern und eine faire Verteilung von Schutzsuchenden zu gewährleisten.

Politische Debatte und Kritik:
Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes, oft aus konservativen oder bürgerlich-liberalen Kreisen, betonen die Notwendigkeit, die Zuwanderung nach Deutschland planbar zu gestalten. Sie argumentieren, klare Grenzwerte trügen zur Akzeptanz von Migration in der Bevölkerung bei und ermöglichten eine bessere Integrationspolitik. Kritiker verweisen hingegen auf mögliche verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken. Insbesondere in Parteien wie den Grünen, der SPD und Teilen der Zivilgesellschaft wird darauf hingewiesen, dass eine starre Obergrenze nicht mit dem individuellen Grundrecht auf Asyl vereinbar sein könnte. Zudem fürchten sie, dass eine solche Regelung Schutzbedürftige benachteiligen und zu mehr illegalen Migrationswegen führen würde.

Rechtliche Aspekte:
Der Artikel 16a des Grundgesetzes räumt politisch Verfolgten in Deutschland das Grundrecht auf Asyl ein. Zwar besteht in der Praxis eine Vielzahl von Verfahren und Hürden, doch grundsätzlich gilt: Eine pauschale, starre Obergrenze kann mit diesem Grundrecht kollidieren. Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes entgegnen, dass eine Obergrenze oder Kontingentierung nur dann greife, wenn schutzsuchende Personen etwa über sichere Drittstaaten einreisten oder bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragen könnten (Stichwort: Dublin-Verfahren).

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 16a - Absatz 2c - Kein Anrecht auf Asyl, wer aus sicheren Drittstaaten kommt, was in Deutschland zum größten Teil für alle Migranten der Fall ist!
Im Gesetz steht hierzu wörtlich: "Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden."

Zudem müsste jede Gesetzesinitiative auf europäischer Ebene abgestimmt werden, da das Asylrecht und die Außengrenzregelungen innerhalb der Europäischen Union eng verflochten sind. So stellt sich die Frage, ob nationale Alleingänge rechtlich haltbar wären oder ob vielmehr eine EU-weite Lösung erforderlich ist.
Aktuelle Entwicklungen

Der Begriff „Zustrombegrenzungsgesetz“ wird immer wieder in politischen Programmen oder Wahlkämpfen aufgegriffen, ohne dass bislang eine einheitliche Gesetzesvorlage verabschiedet wurde. Gleichzeitig wird auf EU-Ebene über eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) diskutiert, die das Dublin-Verfahren überarbeiten und verbindliche Quoten oder Kontingente für die Verteilung von Schutzsuchenden einführen soll.
Ausblick

Ob es letztlich zu einem Gesetz mit dem Titel „Zustrombegrenzungsgesetz“ kommt oder ob die Thematik im Rahmen anderer Reformpakete geregelt wird, bleibt abzuwarten. Fest steht, dass die Forderung nach strengeren Zuzugsregelungen und klaren Kontingenten in bestimmten Teilen der Bevölkerung auf Zustimmung trifft, während bei anderen eine strikte Ablehnung herrscht. Die politische Diskussion wird daher weitergehen – stets in der Spannungsbalance zwischen dem Grundrecht auf Asyl, den humanitären Verpflichtungen Deutschlands und Europas sowie dem Wunsch nach Steuerung und Begrenzung von Migration.



Vorgestellt


WakeBASE-Sprung vom Dubai Infinity Pool

Das Projekt mit dem Namen "WakeBASE" beinhaltete eine einzigartige Kombination aus Drohnen-Wakeskating und BASE-Jumping.Schauplatz dieses Kunststücks war das Address Beach Resort in Dubai, dessen Infinity-Pool 294 Meter über dem Meeresspiegel liegt und damit den Guinness-Weltrekord hält.Grubbs Herausforderung begann mit einem 94 Meter langen Wakeskating über den Pool auf dem Dach, wobei er von einer speziell entwickelten Drohne gezogen wurde.Der Stunt gipfelte in einem BASE-Sprung vom Rand des Pools, bei dem Grubb 77 Stockwerke hinabsprang, bevor er erfolgreich am Strand landete. Diese Leistung war die Verwirklichung von Grubbs siebenjährigem Traum und ein historischer Meilenstein im Extremsport.Um sich auf "WakeBASE" vorzubereiten, unterzog sich Grubb einem rigorosen Training mit der BASE-Sprunglegende Miles Daisher.Obwohl er im Dezember 2022 erst 26 BASE-Sprünge absolviert hatte, absolvierte Grubb 106 Sprünge während seines Trainings, das in Idaho, USA, und Lauterbrunnen, Schweiz, einem renommierten BASE-Sprungort, stattfand.Das Projekt umfasste auch eine Partnerschaft mit Prada, das maßgeschneiderte, für die Anforderungen von Wakeskating und BASE-Jumping optimierte Kleidung zur Verfügung stellte.Die Drohne, die bei diesem Stunt zum Einsatz kam, wurde von einem Team unter der Leitung von Sebastian Stare mit spezieller Hard- und Software entwickelt, die auf die Anforderungen von "WakeBASE" zugeschnitten ist.Die Wahl des Address Beach Resorts in Dubai war von strategischer Bedeutung, da der hohe Infinity-Pool und das architektonische Layout sowohl für den Wakeskate-Lauf als auch für den BASE-Sprung ideal waren.

Lass dich von Dubai und seinem Zauber überraschen

Lass dich von Dubai und seinem Zauber überraschen

Gaza und die perfiden Methoden der Hamas

Nach dem pervertierten Blutrausch der Hamas-Terroristen, bei dem unschuldige Frauen und Kinder ermordet wurden, kam es zu asozial perfiden Solidaritätsbekundungen - für die Hamas-Terroristen im Gaza-Streifen. Das war leider, wie so oft, zu erwarten. Und zwar von denen, die schon seit Jahren ihren asozialen Hass auf alles Jüdische herausbrüllen, auch und vor allem auf deutschen Straßen.    Was viele "Selbstversteher" der Hamas-Terroristen verschweigen, ist der Umstand, dass die Hamas selbst die Kleinsten (Babys) als menschliche Schutzschilde verwendet, um im Falle einer militärischen Auseinandersetzung mit der israelischen Arme (IDF), ihren pervertierten Propagandafeldzug füttern zu können, weshalb es nur eine Lösung für den Gaza-Streifen gibt, die Hamas muss bis auf den letzten Terroristen vernichtet werden!