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Der Bundestag hat am Donnerstag erstmals über Pläne der Bundesregierung für einen schnelleren Wohnungsbau beraten. Mit dem geplanten Gesetz zum sogenannten Bauturbo sei ein erster wichtiger Schritt zur "Überwindung des Wohnraummangels in Deutschland" eingeleitet worden, erklärte der fachpolitische Sprecher für Bauen und Wohnen der CSU im Bundestag, Michael Kießling. Die Grünen hingegen warfen der Bundesregierung vor, teure Neubauten anstelle bezahlbaren Wohnraums zu fördern.
Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung im Juni beschlossen. Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) hatte bei der Vorstellung ihres Regierungsprogramm im Mai versprochen, ein "ambitioniertes Tempo" beim Wohnungsbau vorzulegen und mit dem "Wohnungsbau-Turbo" zu starten. Am Donnerstag debattierte nun der Bundestag in erster Lesung über den Vorschlag.
Der bau- und wohnpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Kassem Taher Saleh, kritisierte den Vorschlag. Die Bundesregierung wolle mit ihrem geplanten Gesetz "Neubau fördern, der teuer ist, Flächen versiegelt und die Mitsprache vor Ort einschränkt - so löst man keine Probleme, sondern schafft neue", erklärte er.
In dem Gesetzentwurf stehe nichts zu sozialen oder gemeinnützigen Wohnungen, fuhr Taher Saleh fort. "Gerade von der SPD hätte man mehr Einsatz für bezahlbares Wohnen erwarten dürfen." Auch werde die Mitbestimmung der Kommunen eingeschränkt und das Bauen auf Wiesen und Freiflächen erleichtert, kritisierte der Grünen-Politiker. Dabei seien "genau diese Flächen entscheidend für Klimaschutz und Lebensqualität".
Laut dem Gesetzentwurf können Städte und Gemeinden künftig von den bisher geltenden Vorschriften des Planungsrechts abweichen - sie können zum Beispiel ganz auf einen Bebauungsplan verzichten. Voraussetzung ist laut Bundesbauministerium, dass die Abweichung mit den Interessen der Allgemeinheit vereinbar ist und dass entweder ein Wohngebäude errichtet wird oder ein Gebäude für neuen Wohnraum erweitert, geändert oder erneuert wird. Die Regelungen gelten demnach auch für soziale und kulturelle Einrichtungen wie Kitas oder Theater.
Die Regelung soll bis 31. Dezember 2030 befristet sein. Eine Abweichung von Bauleitplänen soll zudem nur dann möglich sein, wenn sie "nach überschlägiger Prüfung" keine zusätzlichen "erheblichen" Umweltauswirkungen hat. Nachbarschaftliche Interessen müssen "gewürdigt" werden.
Das geplante Gesetz sieht weitere Regelungen vor, um schnell mehr Wohnraum zu schaffen. So sollen Gemeinden zum Beispiel von Immissionsgrenzwerten abweichen dürfen, etwa um Wohnungen näher als bisher an Gewerbegebieten bauen zu können.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hatte vor den Bundestagsberatungen vor Risiken für Industrie und Gewerbe gewarnt. Die Öffnung von Industrie- und Gewerbegebieten für den Wohnungsbau führe kaum zu Entspannung auf den Wohnungsmärkten, "kann aber zu Verdrängung von Unternehmen führen und Investitionen hemmen", erklärte DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov.
Der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, Axel Gedaschko, begrüßte die Initiative der Bundesregierung zwar. Es sei jedoch entscheidend, dass der Bauturbo auch "in der Realität" gezündet wird. "Die kommunalen Bauämter müssen zu Ermöglichungsbehörden werden - mit klaren Verfahren, festen Fristen und sichtbarem Rückhalt aus Politik und der Verwaltungsführung", forderte Gedaschko.
Auch der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Jan-Marco Luczak, erklärte, es komme nun "darauf an, dass die Kommunen mitziehen". "Sie haben es in der Hand, den Bau-Turbo anzuwenden. Ihre kommunale Planungshoheit bleibt unberührt. Das Mindset muss sein: Vorfahrt für den Wohnungsbau", fuhr Luczak fort.
I.Horak--TPP