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Für Verbraucherinnen und Verbraucher soll es künftig einfacher sein, Elektroschrott wie etwa E-Zigaretten zu entsorgen. Eine entsprechende Gesetzesänderung passierte am Freitag den Bundesrat. Die Neuregelung zielt unter anderem darauf ab, dass Verbraucher ausgediente Elektrogeräte häufiger im Handel zurückgeben und nimmt die Händler dafür stärker in die Pflicht. So sieht das Gesetz etwa vor, dass Geschäfte, die Einweg-E-Zigaretten verkaufen, diese künftig verpflichtend zurücknehmen müssen.
Außerdem sollen Sammelstellen in Geschäften künftig ein einheitliches Logo haben, damit sie leichter zu finden sind. An kommunalen Wertstoffhöfen, die laut Angaben der Bundesregierung aktuell rund 80 Prozent der Altgeräte aus privaten Haushalten sammeln, sollen überdies künftig die Mitarbeitenden Elektroschrott und Batterien sortieren - nicht die Verbraucherinnen und Verbraucher. So sollen Brandrisiken vermindert werden.
Y.Blaha--TPP