Euro STOXX 50
-9.4600
Die EU-Kommission hat Forderungen nach einem eigenen europäischen Fonds für einen besseren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen zurückgewiesen. Es sei Sache der nationalen Regierungen, Frauen mit Geldern aus bestehenden Töpfen zu unterstützen, teilte die Kommission am Donnerstag mit. Brüssel lehnte damit eine Forderung der Initiative "My Voice, My Choice" ab, die im vergangenen Jahr mehr als eine Million Unterschriften gesammelt hatte.
Die Organisatorinnen hatten einen Fonds für Frauen gefordert, die an ihrem Wohnort keinen Arzt für eine Abtreibung finden und dafür in eine andere Region oder ein anderes EU-Land reisen müssen. "Wir wissen, dass in vielen europäischen Ländern Abtreibungen nicht sicher, nicht zugänglich und nicht kostenlos sind", sagte die Mitorganisatorin Federica Vinci im September. "Wir wollen jeder Frau die Möglichkeit geben, darauf zurückzugreifen."
Die Kommission verwies darauf, dass die Mitgliedstaaten Gelder aus einem bestehenden Topf für soziale Projekte dafür ausgeben können. Sie können damit Frauen aus anderen EU-Staaten sowie aus dem eigenen Land unterstützen. Ob und wie viele der 27 Mitgliedstaaten diese Möglichkeiten nutzen wollen, ist unklar. EU-Gleichstellungskommissarin Hadja Lahbib verwies auf ein gemeinsames Schreiben von zehn Regierungen, die das Vorhaben unterstützen.
Lahbib sprach der Initiative trotz der Entscheidung der Kommission ihre Unterstützung aus. Ziel müsse sein, dass Frauen für einen Schwangerschaftsabbruch "überall in der Europäischen Union hingehen können", sagte sie.
In einigen EU-Staaten ist der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen stark eingeschränkt, in Malta sind sie de facto verboten. In anderen Ländern finden Frauen häufig keinen Arzt, etwa in Polen und Italien gibt es kaum Krankenhäuser, die Abtreibungen vornehmen. In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei.
Die EU-Kommission muss sich mit Petitionen wie "My Voice, My Choice" befassen, wenn sie mehr als eine Million Unterschriften sammeln. Eine solche Petition ist jedoch nicht bindend. Gesundheitspolitik ist zudem Sache der nationalen Regierungen, sodass die Kommission nur einen begrenzten Handlungsspielraum hat.
C.Zeman--TPP