
MDAX
-662.5600
Die Bundesregierung hat für den Wolf erstmals einen guten Erhaltungszustand in Teilen Deutschlands an die Europäische Kommission übermittelt. Der "günstige" Erhaltungszustand gelte zunächst für die sogenannte atlantische Region, die die Nordseeküste sowie Teile von Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen umfasst, wie das Bundesumweltministerium am Donnerstag in Berlin mitteilte. Dort habe sich die Wolfspopulation in den vergangenen Jahren "deutlich positiv entwickelt". In einem nächsten Schritt will die Koalition den Wolf ins Jagdgesetz aufnehmen.
Für die sogenannte kontinentale Region, die mit Ausnahme der alpinen Gebiete den Rest Deutschlands umfasst, soll nach Ministeriumsangaben erst einmal ein "unbekannter" Erhaltungszustand nach Brüssel gemeldet werden. Die Bewertung solle auf Grundlage einer neuen, zwischen Bund und Ländern vereinbarten Methodik, dann später an die EU übermittelt werden.
Ein "günstiger" Erhaltungszustand bedeutet laut der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU, kurz FFH-Richtlinie, dass der Lebensraum und das Nahrungsangebot ausreichen, um das Überleben der Wölfe langfristig zu sichern. Die Anzahl der Wölfe ist außerdem ausreichend groß, so dass sie auch in Zukunft nicht wieder aussterben können, zum Beispiel durch Krankheiten, Verkehrsunfälle oder Wilderei.
Im letzten FFH-Bericht von 2019 wurde der Erhalt des Wolfes in Deutschland noch als ungünstig bewertet. Den Richtlinien zufolge darf eine Art nicht bejagt werden, wenn sie sich in einem national "ungünstigen" Erhaltungszustand befindet. 2023/2024 wurden in Deutschland 209 Wolfsrudel erfasst und rund 1600 Wolfsindividuen nachgewiesen.
Die Daten aus Deutschland zeigten, "dass der Wolf in einigen Teilen des Landes wieder verbreitet ist", erklärte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD). Mit einer neuen Methodik solle künftig besser abgebildet werden, "wie es regional unterschiedlich um den Wolf bestellt ist".
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) kündigte an, im nächsten Schritt solle über die Änderung des Bundesjagdgesetzes abgestimmt werden. Damit solle der Schutz der Weidetiere vor Wolfsrissen verbessert werden.
Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Esra Limbacher, befürwortete einen "pragmatischen Umgang mit dem Wolf, der den berechtigten Anliegen von Naturschutz und Landwirtschaft gleichermaßen gerecht wird". Unionsfraktionsvize Albert Stegemann spach angesichts der aktuellen Bewertung von einem "politischen Meilenstein". "Als nächste Schritte muss der Wolf im Bundesjagdgesetz aufgenommen und der Erhaltungszustand in allen Regionen Deutschlands überprüft werden."
Kritik kam von Umweltverbänden. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) nannte die Bewertung "politisch motiviert statt wissenschaftlich fundiert". In zwölf der 16 Bundesländer sei der Wolf nach wie vor selten. Der WWF Deutschland kritisierte, mit einer Meldung für eine Einzelregion gefährde die Bundesrepublik "ein zentrales Prinzip des europäischen Artenschutzrechts, nämlich den Schutz wandernder Arten".
Der Deutsche Jagdverband (DJV) monierte, die aktuelle Bewertung sei auf Grundlage veralteter Daten erfolgt. Die überfällige Feststellung des "günstigen" Erhaltungszustandes des Wolfes werde zudem durch die Aufteilung in einzelne Regionen bewusst verhindert.
Die 27 EU-Länder hatten im Juni eine Gesetzesänderung für den schnelleren Abschuss von Wölfen endgültig abgesegnet. Der Wolf soll nicht mehr als "streng geschützt" gelten, der Erhalt der Art aber weiter sichergestellt werden. Das bedeutet, dass die Voraussetzungen für den Abschuss von Wölfen künftig deutlich vereinfacht werden sollen.
I.Horak--TPP