Fehlende Widerrufsbelehrung kostet Gartenbauer in Rheinland-Pfalz gesamten Lohn
Ein Gartenbauer aus Rheinland-Pfalz, der einen Verbraucher nicht über sein Widerrufsrecht belehrt, muss im Fall eines Widerrufs auch nach erbrachter Arbeit auf seinen kompletten Lohn verzichten. Wegen der unterlassenen Belehrung kann er auch keinen Wertersatz verlangen, wie das Landgericht Frankenthal am Dienstag mitteilte. Es wies die Klage des Handwerkers auf Zahlung des kompletten Lohns ab. (Az.: 8 O 214/24)