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In der Neuauflage des Prozesses im Fall Hanna um den Tod einer Studentin in Bayern ist der Angeklagte freigesprochen worden. Ihm konnte keine Beteiligung an einer möglichen Tat nachgewiesen werden, wie das Landgericht Traunstein am Dienstag nach Angaben einer Sprecherin entschied. Wie die 23-Jährige starb, bleibt vorerst ungeklärt.
Der Fall hatte im Oktober 2022 bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Medizinstudentin war nach einer Feier im Musikklub "Eiskeller" nicht in ihr Elternhaus in Aschau im Chiemgau zurückgekehrt. Nach aufwändigen Suchmaßnahmen wurde ihr Leichnam im Fluss Prien entdeckt.
In einem ersten Prozess war der nun freigesprochene Sebastian T. im Frühling 2024 wegen Mordes zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob das Urteil später aber wegen Befangenheit der Vorsitzenden Richterin auf. Sie hatte mit der Staatsanwaltschaft über eine zu erwartende Verurteilung des Angeklagten geschrieben und die Verteidigung bei dem Austausch ausgeschlossen.
T. kam auf freien Fuß, da die dann zuständige neue Kammer des Gerichts schon damals keinen dringenden Tatverdacht sah. Im zweiten Prozess kam das Landgericht der Sprecherin zufolge nun zu dem Schluss, dass die erhobenen Beweise nicht annähernd zu der Überzeugung führen könnten, dass der 23-Jährige mit einer möglichen Tat zu tun haben könnte. Unter anderem hätten sich Zeugen widersprochen. Das Urteil fiel deutlich früher als zunächst geplant, T. wird für die erlittenen mehr als 900 Tage Haft entschädigt.
Ob es sich bei dem Tod der jungen Frau um einen Unfall oder ein Verbrechen handelte, wurde in dem Verfahren nicht aufgeklärt. Fest steht dem Gericht zufolge nur, dass T. nichts damit zu tun hatte. Die Vorsitzende Richterin sprach Hannas Familie ihr Bedauern und ihr Mitgefühl aus, wie die Sprecherin weiter sagte.
C.Sramek--TPP