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Der Freistaat Thüringen darf Bewerber, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen, vom juristischen Vorbereitungsdienst ausschließen. Das Vorgehen ist mit der Landesverfassung vereinbar, wie der Verfassungsgerichtshof in Weimar am Mittwoch entschied. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag war gegen die entsprechende Regelung vor Gericht gezogen.
Der Gerichtshof erklärte nun, dass der Eingriff in die Berufsfreiheit gerechtfertigt ist. Denn die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege setze Vertrauen in die Justiz als Ganzes voraus. Damit sei es nicht vereinbar, wenn Referendare beschäftigt würden, die gegen die Demokratie agierten.
Die verfassungsfeindlichen Handlungen müssen aber ein gewisses Gewicht haben, wie das Gericht ausführte. Die bloße Zugehörigkeit zu einer Partei genüge in der Regel nicht.
R.Rous--TPP