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Zwei IS-Anhänger, die einen Anschlag am schwedischen Parlament in Stockholm planten, sind rechtskräftig zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Wie das Thüringer Oberlandesgericht in Jena am Mittwoch mitteilte, bestätigte der Bundesgerichtshof sein Urteil gegen Ibrahim M. G. und Ramin N. vom Februar 2025. Die beiden Anhänger der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) müssen damit für fünfeinhalb Jahre beziehungsweise vier Jahre und zwei Monate ins Gefängnis.
Nach Feststellungen des Oberlandesgerichts wollten sie als Reaktion auf öffentlichkeitswirksame Koranverbrennungen in Schweden einen Anschlag im Bereich des Parlaments in Stockholm begehen. Dabei wollten sie demnach Schusswaffen einsetzen und möglichst viele Abgeordnete und Polizisten töten.
Dem Urteil zufolge legte M. G. im August 2023 einen Treueschwur auf den IS-Anführer ab und schloss sich dem regionalen Ableger Islamischer Staat Provinz Khorasan (ISPK) an. Anschließend recherchierten die beiden seit 2015 und 2016 in Deutschland lebenden Männer unter anderem im Internet die örtlichen Gegebenheiten und Wege zur Anreise. Im September 2023 versuchten sie vergeblich, in Tschechien auf dem Schwarzmarkt eine Pistole zu kaufen.
Verurteilt wurden sie unter anderem wegen Mitgliedschaft und Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie wegen Verabredung zum Mord. Dazu kamen Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz, weil sie eine Spende von 200 Euro über Mittelsmänner an den IS geschickt hatten.
Strafverschärfend berücksichtigten die Richter die Schwere des geplanten Verbrechens sowie die Tatsache, dass der IS-Ableger ISPK eine "besonders gefährliche" und für "Gräueltaten" bekannte terroristische Organisation sei.
Die zwei Männer wraen im März 2024 im Raum Gera in Thüringen festgenommen worden und saßen seitdem in Untersuchungshaft. Gegen das Urteil aus Jena wandten sie sich an den Bundesgerichtshof, hatten dort aber nun keinen Erfolg.
T.Musil--TPP