Euro STOXX 50
-47.2500
Ein Bündnis aus 38 zivilgesellschaftlichen Organisationen hat die Bundesregierung dazu gedrängt, geplante Verschärfungen bei der Grundsicherung zurückzunehmen, die vordergründig Kinder und Familien treffen. Die Reform drohe das Ziel, Vertrauen zu stärken und die Erwerbsintegration zu fördern, "in zentralen Punkten" zu verfehlen, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Brief an Regierungsmitglieder. Die Änderungen erhöhten vielmehr "den Druck dort, wo er nur begrenzte Wirkung entfalten kann".
Der offene Brief richtet sich an Bundeskanzler Friedrich Merz, Familienministerin Karin Prien (beide CDU) und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) sowie an die Fraktionen der Regierungsparteien. Unterzeichnet wurde er von einer Reihe von Wohlfahrts- und Sozialverbänden, kirchlichen Organisationen sowie etwa dem Kinderschutzbund, den kommunalen Frauenbüros und der Wohnungslosenhilfe.
Es sei absehbar, dass die vorgesehenen Verschärfungen in Familien nicht auf einzelne Menschen begrenzt bleiben, argumentierten die Verbände. "Werden Leistungen gekürzt, fehlen Mittel im Alltag ganzer Haushalte. Kinder sind unmittelbar betroffen, Wohnverhältnisse werden instabiler, Handlungsspielräume schrumpfen." Jede dritte Bedarfsgemeinschaft sei eine Familie mit minderjährigen Kindern.
Die geplante Reform des Bürgergelds beziehungsweise der neuen Grundsicherung ist eines der sozialpolitischen Kernvorhaben der Regierung. Generelles Ziel des neuen Gesetzes ist es, mehr Menschen in Arbeit zu bringen und den Missbrauch von Sozialleistungen zu unterbinden. Dazu sollen die Mitwirkungspflichten sowie auch das Sanktionssystem verschärft werden. Bei kompletter Arbeitsverweigerung sollen die Gelder vorübergehend gestrichen werden können. Die Reform war Mitte Januar erstmals im Bundestag debattiert worden.
Die unterzeichnenden Verbände forderten nun vor allem, dass es keine Sanktionen geben dürfe, die durch Kürzen oder Streichen des Regelbedarfs "Kinder mitbestrafen oder Familien gefährden". Außerdem müsse gesichert sein, dass die tatsächlichen Wohnkosten im ersten Jahr übernommen würden. Nötig seien zudem angemessene Betreuungsangebote sowie ein Beratungsanspruch mit Blick auf die Erwerbstätigkeit von Eltern mit Kleinkindern.
C.Sramek--TPP