The Prague Post - LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag

EUR -
AED 4.159103
AFN 80.960889
ALL 98.457646
AMD 441.54612
ANG 2.04081
AOA 1037.225602
ARS 1328.424966
AUD 1.766664
AWG 2.038217
AZN 1.927699
BAM 1.94862
BBD 2.285718
BDT 137.54318
BGN 1.954291
BHD 0.426792
BIF 3323.425336
BMD 1.132343
BND 1.479076
BOB 7.822314
BRL 6.425363
BSD 1.132049
BTN 95.671005
BWP 15.49717
BYN 3.704714
BYR 22193.913659
BZD 2.273961
CAD 1.561896
CDF 3253.220228
CHF 0.934918
CLF 0.028069
CLP 1077.118614
CNY 8.233659
CNH 8.233234
COP 4804.642604
CRC 571.803114
CUC 1.132343
CUP 30.007077
CVE 110.544947
CZK 24.944943
DJF 201.239535
DKK 7.464066
DOP 66.638642
DZD 150.207485
EGP 57.566484
ERN 16.985138
ETB 149.299416
FJD 2.558471
FKP 0.845181
GBP 0.850106
GEL 3.108291
GGP 0.845181
GHS 15.994334
GIP 0.845181
GMD 80.965765
GNF 9800.424367
GTQ 8.71803
GYD 237.558837
HKD 8.782279
HNL 29.242717
HRK 7.533926
HTG 147.897638
HUF 404.6477
IDR 18744.854919
ILS 4.121636
IMP 0.845181
INR 95.752247
IQD 1483.368719
IRR 47685.774053
ISK 145.698703
JEP 0.845181
JMD 179.209647
JOD 0.803058
JPY 161.944207
KES 146.641263
KGS 99.023214
KHR 4531.634303
KMF 492.001086
KPW 1019.065575
KRW 1613.3052
KWD 0.347061
KYD 0.94344
KZT 580.944721
LAK 24475.583912
LBP 101457.891282
LKR 338.877287
LRD 226.021795
LSL 21.095312
LTL 3.343513
LVL 0.684943
LYD 6.176921
MAD 10.4954
MDL 19.431741
MGA 5106.864791
MKD 61.504992
MMK 2377.230588
MNT 4046.176058
MOP 9.044931
MRU 45.010851
MUR 51.136699
MVR 17.449107
MWK 1965.746956
MXN 22.20984
MYR 4.885493
MZN 72.470107
NAD 21.095327
NGN 1814.61302
NIO 41.556832
NOK 11.783032
NPR 153.078721
NZD 1.907691
OMR 0.435887
PAB 1.132049
PEN 4.146071
PGK 4.563908
PHP 63.161484
PKR 318.071832
PLN 4.281078
PYG 9066.830672
QAR 4.122871
RON 4.978228
RSD 117.119367
RUB 92.888599
RWF 1602.264685
SAR 4.247667
SBD 9.467853
SCR 16.12188
SDG 679.968882
SEK 10.941149
SGD 1.478596
SHP 0.889843
SLE 25.806397
SLL 23744.638372
SOS 647.699871
SRD 41.723393
STD 23437.204255
SVC 9.905152
SYP 14722.0492
SZL 21.095768
THB 37.853866
TJS 11.931745
TMT 3.963199
TND 3.35598
TOP 2.652059
TRY 43.630109
TTD 7.667881
TWD 36.288218
TZS 3046.001551
UAH 46.961216
UGX 4146.866077
USD 1.132343
UYU 47.6328
UZS 14658.173883
VES 98.217092
VND 29446.567587
VUV 136.344695
WST 3.134776
XAF 653.560298
XAG 0.034694
XAU 0.000346
XCD 3.060212
XDR 0.811584
XOF 652.229648
XPF 119.331742
YER 277.367276
ZAR 21.067776
ZMK 10192.439789
ZMW 31.499487
ZWL 364.613834
  • EUR/USD

    -0.0011

    1.132

    -0.1%

  • Euro STOXX 50

    -1.6800

    5160.22

    -0.03%

  • TecDAX

    28.4300

    3634.79

    +0.78%

  • MDAX

    305.4600

    28737.65

    +1.06%

  • DAX

    71.1500

    22496.98

    +0.32%

  • SDAX

    125.1300

    15756.27

    +0.79%

  • Goldpreis

    -71.9000

    3247.2

    -2.21%


LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag




Seit einigen Jahren wird in Deutschland immer wieder über verschiedene Maßnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung diskutiert. Besonders kontrovers ist in diesem Zusammenhang das sogenannte „Zustrombegrenzungsgesetz“, eine politisch diskutierte Initiative, die je nach Parteizugehörigkeit und gesellschaftlicher Gruppe unterschiedliche Reaktionen auslöst. Obwohl es formell noch kein in Kraft getretenes Gesetz mit diesem Namen gibt, wurde der Begriff immer wieder in den medialen und politischen Debatten verwendet, um Maßnahmen zur Reduzierung und Steuerung des Zuzugs von Migrantinnen und Migranten zu beschreiben.

Hintergrund: Anstieg der Asyl- und Migrationszahlen
In den Jahren 2015 und 2016 erreichte die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland einen Höhepunkt. Damals stellte die Bewältigung der Unterbringung, Integration und Verfahren tausender Neuzugewanderter Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Auch wenn die Zahlen seither wieder gesunken sind, besteht in Teilen der Bevölkerung nach wie vor der Wunsch, Zuwanderung stärker zu regulieren und klare Obergrenzen festzulegen.
Kernanliegen des „Zustrombegrenzungsgesetzes“

Ziel eines sogenannten Zustrombegrenzungsgesetzes wäre es, den Zuzug nach Deutschland auf ein bestimmtes, im Voraus festgelegtes Kontingent zu beschränken und die Verfahren, mit denen Schutzsuchende registriert und geprüft werden, zu vereinheitlichen. Zu den diskutierten Inhalten gehör(t)en:

Jährliches Kontingent oder Obergrenze:
Begrenzung der Zahl von Menschen, die pro Jahr unter bestimmten Kategorien (etwa Asyl, subsidiärer Schutz, Familiennachzug) einreisen dürfen.

Beschleunigte Verfahren:
Einführung schnellerer und transparenterer Abläufe bei der Prüfung von Asylanträgen, u. a. durch zentralisierte Einrichtungen.

Verstärkte Abschiebungen:
Konsequente Rückführung abgelehnter Asylsuchender, um die Kapazitäten für Neuankömmlinge nicht zu überlasten.

Europäische Kooperation:
Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten, um europäische Außengrenzen zu sichern und eine faire Verteilung von Schutzsuchenden zu gewährleisten.

Politische Debatte und Kritik:
Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes, oft aus konservativen oder bürgerlich-liberalen Kreisen, betonen die Notwendigkeit, die Zuwanderung nach Deutschland planbar zu gestalten. Sie argumentieren, klare Grenzwerte trügen zur Akzeptanz von Migration in der Bevölkerung bei und ermöglichten eine bessere Integrationspolitik. Kritiker verweisen hingegen auf mögliche verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken. Insbesondere in Parteien wie den Grünen, der SPD und Teilen der Zivilgesellschaft wird darauf hingewiesen, dass eine starre Obergrenze nicht mit dem individuellen Grundrecht auf Asyl vereinbar sein könnte. Zudem fürchten sie, dass eine solche Regelung Schutzbedürftige benachteiligen und zu mehr illegalen Migrationswegen führen würde.

Rechtliche Aspekte:
Der Artikel 16a des Grundgesetzes räumt politisch Verfolgten in Deutschland das Grundrecht auf Asyl ein. Zwar besteht in der Praxis eine Vielzahl von Verfahren und Hürden, doch grundsätzlich gilt: Eine pauschale, starre Obergrenze kann mit diesem Grundrecht kollidieren. Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes entgegnen, dass eine Obergrenze oder Kontingentierung nur dann greife, wenn schutzsuchende Personen etwa über sichere Drittstaaten einreisten oder bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragen könnten (Stichwort: Dublin-Verfahren).

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 16a - Absatz 2c - Kein Anrecht auf Asyl, wer aus sicheren Drittstaaten kommt, was in Deutschland zum größten Teil für alle Migranten der Fall ist!
Im Gesetz steht hierzu wörtlich: "Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden."

Zudem müsste jede Gesetzesinitiative auf europäischer Ebene abgestimmt werden, da das Asylrecht und die Außengrenzregelungen innerhalb der Europäischen Union eng verflochten sind. So stellt sich die Frage, ob nationale Alleingänge rechtlich haltbar wären oder ob vielmehr eine EU-weite Lösung erforderlich ist.
Aktuelle Entwicklungen

Der Begriff „Zustrombegrenzungsgesetz“ wird immer wieder in politischen Programmen oder Wahlkämpfen aufgegriffen, ohne dass bislang eine einheitliche Gesetzesvorlage verabschiedet wurde. Gleichzeitig wird auf EU-Ebene über eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) diskutiert, die das Dublin-Verfahren überarbeiten und verbindliche Quoten oder Kontingente für die Verteilung von Schutzsuchenden einführen soll.
Ausblick

Ob es letztlich zu einem Gesetz mit dem Titel „Zustrombegrenzungsgesetz“ kommt oder ob die Thematik im Rahmen anderer Reformpakete geregelt wird, bleibt abzuwarten. Fest steht, dass die Forderung nach strengeren Zuzugsregelungen und klaren Kontingenten in bestimmten Teilen der Bevölkerung auf Zustimmung trifft, während bei anderen eine strikte Ablehnung herrscht. Die politische Diskussion wird daher weitergehen – stets in der Spannungsbalance zwischen dem Grundrecht auf Asyl, den humanitären Verpflichtungen Deutschlands und Europas sowie dem Wunsch nach Steuerung und Begrenzung von Migration.



Vorgestellt


WakeBASE-Sprung vom Dubai Infinity Pool

Das Projekt mit dem Namen "WakeBASE" beinhaltete eine einzigartige Kombination aus Drohnen-Wakeskating und BASE-Jumping.Schauplatz dieses Kunststücks war das Address Beach Resort in Dubai, dessen Infinity-Pool 294 Meter über dem Meeresspiegel liegt und damit den Guinness-Weltrekord hält.Grubbs Herausforderung begann mit einem 94 Meter langen Wakeskating über den Pool auf dem Dach, wobei er von einer speziell entwickelten Drohne gezogen wurde.Der Stunt gipfelte in einem BASE-Sprung vom Rand des Pools, bei dem Grubb 77 Stockwerke hinabsprang, bevor er erfolgreich am Strand landete. Diese Leistung war die Verwirklichung von Grubbs siebenjährigem Traum und ein historischer Meilenstein im Extremsport.Um sich auf "WakeBASE" vorzubereiten, unterzog sich Grubb einem rigorosen Training mit der BASE-Sprunglegende Miles Daisher.Obwohl er im Dezember 2022 erst 26 BASE-Sprünge absolviert hatte, absolvierte Grubb 106 Sprünge während seines Trainings, das in Idaho, USA, und Lauterbrunnen, Schweiz, einem renommierten BASE-Sprungort, stattfand.Das Projekt umfasste auch eine Partnerschaft mit Prada, das maßgeschneiderte, für die Anforderungen von Wakeskating und BASE-Jumping optimierte Kleidung zur Verfügung stellte.Die Drohne, die bei diesem Stunt zum Einsatz kam, wurde von einem Team unter der Leitung von Sebastian Stare mit spezieller Hard- und Software entwickelt, die auf die Anforderungen von "WakeBASE" zugeschnitten ist.Die Wahl des Address Beach Resorts in Dubai war von strategischer Bedeutung, da der hohe Infinity-Pool und das architektonische Layout sowohl für den Wakeskate-Lauf als auch für den BASE-Sprung ideal waren.

Lass dich von Dubai und seinem Zauber überraschen

Lass dich von Dubai und seinem Zauber überraschen

Gaza und die perfiden Methoden der Hamas

Nach dem pervertierten Blutrausch der Hamas-Terroristen, bei dem unschuldige Frauen und Kinder ermordet wurden, kam es zu asozial perfiden Solidaritätsbekundungen - für die Hamas-Terroristen im Gaza-Streifen. Das war leider, wie so oft, zu erwarten. Und zwar von denen, die schon seit Jahren ihren asozialen Hass auf alles Jüdische herausbrüllen, auch und vor allem auf deutschen Straßen.    Was viele "Selbstversteher" der Hamas-Terroristen verschweigen, ist der Umstand, dass die Hamas selbst die Kleinsten (Babys) als menschliche Schutzschilde verwendet, um im Falle einer militärischen Auseinandersetzung mit der israelischen Arme (IDF), ihren pervertierten Propagandafeldzug füttern zu können, weshalb es nur eine Lösung für den Gaza-Streifen gibt, die Hamas muss bis auf den letzten Terroristen vernichtet werden!