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Ab 2026 haben Grundschulkinder einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung - die Bundesländer dringen nun auf mehr Möglichkeiten, damit dieser Anspruch in den Ferien erfüllt werden kann. Der Bundesrat beschloss am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf, der nun an Bundesregierung und Bundestag weitergeleitet wird. Darin wird gefordert, dass in den Ferien auch Angebote der sogenannten Jugendarbeit den Anspruch erfüllen können - bislang können dies nur schulische Einrichtungen.
Vor allem in den Ferienzeiten sei dies aber schwierig, da die schulischen Betreuungskapazitäten nicht ausreichen würden, begründeten die Länder ihre Gesetzesinitiative. Der Entwurf des Bundesrats erweitert deshalb den Rechtsanspruch so, dass auch Ferienangebote der Jugendarbeit den Anspruch auf Ganztagsbetreuung erfüllen. Die Länder "erhoffen sich davon "eine weitgehende Flexibilisierung", um damit den Rechtsanspruch sicherstellen zu können.
Die Bundesregierung kann zum Gesetzentwurf des Bundesrates Stellung nehmen, anschließend ist der Bundestag am Zug. Gesetzliche Fristen, wann sich dieser mit dem Entwurf auseinandersetzen muss, gibt es aber nicht.
G.Kucera--TPP