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Ein Friedhofsgärtner hat nach Schlägen durch den eifersüchtigen Ehemann einer Arbeitskollegin laut einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Schläge seien nicht als Arbeitsunfall zu werten, entschied das Sozialgericht Dortmund laut Mitteilung vom Dienstag. Der damals 41-jährige Friedhofsgärtner war im Sommer 2020 auf dem Heimweg von der Arbeit angegriffen worden.
Laut Gerichtsangaben bildete der städtische Friedhofsgärtner mit seiner Arbeitskollegin eine Fahrgemeinschaft. Die Frau hatte sich zuvor von ihrem gewalttätigen Ehemann getrennt, er lauerte ihr aber weiterhin auf. Bei ihrem Kollegen war die Frau zwischenzeitlich eingezogen.
Nach der Arbeit setzte der Gärtner seine Kollegin in einem öffentlichen Parkhaus ab. Während der Gärtner mit seinem Handy beschäftigt war, riss der Ehemann plötzlich die Fahrertür auf und schlug ihm mehrfach auf den Kopf. Dabei erlitt er eine Schädelprellung.
Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte es jedoch ab, die Attacke als Arbeitsunfall anzuerkennen und entsprechende Leistungen zu zahlen. Das Sozialgericht bestätigte diese Entscheidung im November, wie es nun mitteilte.
Der Gärtner habe sich zwar auf einem versicherten Weg vom Arbeitsort nach Hause befunden. Der Überfall habe jedoch in keinem "sachlichen Zusammenhang" mit der Arbeit gestanden, sondern sei aus Eifersucht erfolgt. Ein solcher persönlicher Hintergrund begründe keinen Versicherungsschutz. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
E.Cerny--TPP