Urteil in Münchner Nachbarschaftsstreit: Keine Kamera auf Terrasse erlaubt
In einem Nachbarschaftsstreit in München hat das Amtsgericht entschieden, dass eine früher auf einer Terrasse aufgestellte Kamera nicht wieder aufgebaut werden darf. Das Persönlichkeitsrecht der Nachbarin werde verletzt, erklärte das Gericht am Montag. Es handelte sich um eine Kamera, die nach Aussage der Besitzerin zur Überwachung von Wildtieren genutzt werden sollte, die aber von der Nachbarterrasse aus sichtbar war.