Urteil: Schmerzensgeld für Verletzungen nach Trennung von angreifendem Hund und Katze
Ein Hundehalter haftet, wenn von seinem Tier eine Gefahr ausgeht, ein Mensch deswegen eingreift und sich dabei verletzt. Es komme nicht darauf an, ob der Mensch direkt vom Hund selbst verletzt worden sei, erklärte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Montag. Es ging um einen Streit zwischen zwei Nachbarn, einem Hundehalter und einer Katzenhalterin.