The Prague Post - Mord an zehn Patienten: Lebenslange Haft für Pfleger in Nordrhein-Westfalen

EUR -
AED 4.32583
AFN 73.02972
ALL 96.223216
AMD 445.013651
ANG 2.108121
AOA 1080.132513
ARS 1645.537524
AUD 1.671311
AWG 2.123161
AZN 1.999754
BAM 1.953226
BBD 2.380464
BDT 144.4297
BGN 1.940759
BHD 0.444118
BIF 3503.18421
BMD 1.177898
BND 1.493932
BOB 8.167239
BRL 6.185025
BSD 1.181943
BTN 107.115864
BWP 15.567488
BYN 3.376851
BYR 23086.800865
BZD 2.377068
CAD 1.612395
CDF 2679.718386
CHF 0.911812
CLF 0.025756
CLP 1016.867257
CNY 8.137503
CNH 8.126277
COP 4337.432713
CRC 569.549562
CUC 1.177898
CUP 31.214297
CVE 110.119906
CZK 24.240139
DJF 210.472682
DKK 7.471484
DOP 72.714192
DZD 152.983649
EGP 56.057582
ERN 17.66847
ETB 181.653953
FJD 2.592316
FKP 0.870209
GBP 0.874731
GEL 3.1447
GGP 0.870209
GHS 13.006862
GIP 0.870209
GMD 87.164253
GNF 10374.330797
GTQ 9.065056
GYD 247.274192
HKD 9.204507
HNL 31.260811
HRK 7.53419
HTG 154.92587
HUF 379.475148
IDR 19921.78893
ILS 3.698617
IMP 0.870209
INR 107.314695
IQD 1548.359883
IRR 49618.953576
ISK 144.892785
JEP 0.870209
JMD 184.037512
JOD 0.835144
JPY 182.090885
KES 151.948932
KGS 103.006872
KHR 4747.744379
KMF 491.184091
KPW 1060.10472
KRW 1706.697623
KWD 0.361332
KYD 0.984902
KZT 578.008417
LAK 25323.633618
LBP 105839.645839
LKR 365.588301
LRD 219.241128
LSL 18.91288
LTL 3.478026
LVL 0.712499
LYD 7.462168
MAD 10.798971
MDL 20.157441
MGA 5142.224612
MKD 61.643064
MMK 2473.114374
MNT 4205.491816
MOP 9.515962
MRU 47.087957
MUR 54.421916
MVR 18.145525
MWK 2049.399714
MXN 20.315331
MYR 4.603811
MZN 75.257891
NAD 18.91288
NGN 1584.53208
NIO 43.492694
NOK 11.245487
NPR 171.385183
NZD 1.973049
OMR 0.452904
PAB 1.181943
PEN 3.953191
PGK 5.151213
PHP 68.401672
PKR 330.342541
PLN 4.220544
PYG 7724.821786
QAR 4.297338
RON 5.096179
RSD 117.413325
RUB 90.40406
RWF 1726.125659
SAR 4.418343
SBD 9.476404
SCR 16.144013
SDG 708.494332
SEK 10.671208
SGD 1.493357
SHP 0.883729
SLE 28.876433
SLL 24699.931416
SOS 674.311528
SRD 44.407911
STD 24380.110502
STN 24.467761
SVC 10.341374
SYP 13027.051186
SZL 18.92107
THB 36.756285
TJS 11.145415
TMT 4.122643
TND 3.413303
TOP 2.836096
TRY 51.557068
TTD 8.008448
TWD 37.185413
TZS 3040.040504
UAH 51.188954
UGX 4183.487843
USD 1.177898
UYU 45.919497
UZS 14346.097603
VES 466.296827
VND 30590.011147
VUV 139.631257
WST 3.181773
XAF 655.093849
XAG 0.015176
XAU 0.000236
XCD 3.183329
XCG 2.130093
XDR 0.814727
XOF 655.093849
XPF 119.331742
YER 280.840306
ZAR 19.066869
ZMK 10602.491589
ZMW 22.107871
ZWL 379.282676
  • TecDAX

    -9.6800

    3712.14

    -0.26%

  • MDAX

    -203.9600

    31538.26

    -0.65%

  • DAX

    -175.1900

    25103.02

    -0.7%

  • SDAX

    -75.9900

    18017.04

    -0.42%

  • Goldpreis

    -5.8000

    5003.7

    -0.12%

  • Euro STOXX 50

    -43.7200

    6059.65

    -0.72%

  • EUR/USD

    -0.0005

    1.1783

    -0.04%

Mord an zehn Patienten: Lebenslange Haft für Pfleger in Nordrhein-Westfalen
Mord an zehn Patienten: Lebenslange Haft für Pfleger in Nordrhein-Westfalen / Foto: ERNESTO BENAVIDES - AFP/Archiv

Mord an zehn Patienten: Lebenslange Haft für Pfleger in Nordrhein-Westfalen

Zehn Morde und 27 Mordversuche: Ein ehemaliger Krankenpfleger ist am Mittwoch in Aachen wegen einer Tötungsserie an hilflosen Palliativpatienten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Aachener Landgericht sprach den 44-Jährigen unter anderem des zehnfachen Mordes schuldig. Das "zynische Verhalten" des Angeklagten während des Prozesses habe den Hinterbliebenen wie auch dem Gericht "einiges abverlangt", sagte der Vorsitzende Richter Markus Vogt am Ende der mehr als zweistündigen Urteilsbegründung.

Textgröße:

Die Taten hatte der Angeklagte demnach zwischen Dezember 2023 und Mai 2024 in einem Krankenhaus in Würselen bei Aachen begangen. Der Pfleger habe den oftmals hochbetagten und pflegeaufwändigen Patienten "nach eigenem Gutdünken Medikamente" gespritzt, vor allem das Beruhigungsmittel Midazolam, sagte Vogt. Die Taten geschahen während der Nachtschichten, als der Pfleger zumeist allein Dienst hatte und unbeobachtet war.

Der Angeklagte habe sich "selbst als befugt" gesehen, zu entscheiden, "ob ein Weiterleben eines Patienten sinnvoll war", sagte Vogt. Dabei habe der 44-Jährige nicht aus Mitleid gehandelt. Stattdessen habe er das Leiden der Patienten als Störung seines eigenen Wohlbefindens und Ordnungssinns wahrgenommen. Der mögliche Tod der Patienten sei ihm "gleichgültig" gewesen.

Vogt zeichnete das Bild eines narzisstisch gestörten Angeklagten, der zu echter Empathie unfähig sei. Bei seiner Arbeit habe der Pfleger "schnell und häufig gekränkt" auf vermeintlich unfaire Behandlung reagiert. Außerdem habe er sich aufgrund seiner Fachkenntnisse "durchgehend verkannt und unterschätzt" gefühlt. Die fachliche Autorität von Ärzten habe er "nicht anerkannt", sagte Vogt.

Wenn Patienten starben, habe der Angeklagte dies "als durchaus gewünschten Verlauf" empfunden. So habe dieser selbst während des Prozesses geäußert, dass er einen "hervorragenden Job" gemacht habe, wenn Patienten ruhig eingeschlafen seien. Er wollte seine Taten demnach auch als Vorbild für andere Pfleger verstanden wissen.

Dabei sei es ihm nicht in erster Linie um den Tod der Patienten gegangen, diesen habe er aber billigend in Kauf genommen, betonte Vogt. Der Angeklagte zielte darauf, dass Patienten friedlich einschliefen, wenn ihm ihr Leben nicht mehr als sinnvoll erschien – und dass er selbst "vom Zustand der Patienten nicht gestört wurde", wie Vogt sagte.

Die Medikamentengabe als solche räumte der 44-Jährige überwiegend ein. Er bestritt jedoch eine Tötungsabsicht. Er habe nur das Leiden der Patienten lindern wollen, indem er ihnen die Möglichkeit gegeben habe, ruhig zu schlafen.

Dem folgte das Gericht jedoch nicht. Vogt sprach von "unwahren Schutzbehauptungen". Aufgrund seiner Fachkenntnisse sei dem Angeklagten bewusst gewesen, dass die Verabreichung der Medikamente tödlich wirken konnte. Auch die "zynischen Äußerungen" des Angeklagten über das Leid der Patienten und die Herabwürdigung der Opfer während des Prozesses bewiesen demnach sein fehlendes Mitleid. Unter anderem habe der Angeklagte nach dem Tod mehrerer Patienten geäußert, er habe "einen Lauf".

Dabei äußerte sich Vogt auch über Versäumnisse in der Klinik. Dort habe ein Klima geherrscht, das dem Treiben des Angeklagten "keinerlei Einhalt" geboten habe, obwohl Vorgesetzten die erhöhten Sterbezahlen aufgefallen seien. Im Mai 2024 hatten Kolleginnen des Pflegers aufgrund eines Verdachts Medikamente gezählt und dabei Fehlbestände festgestellt. Daraufhin wurde der Pfleger vom Dienst freigestellt. Im Sommer 2024 wurde er festgenommen.

Die Anklage forderte in ihrem Schlussplädoyer eine lebenslange Haftstrafe wegen 13 Morden und 24 Mordversuchen sowie eine Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und ein lebenslanges Berufsverbot. Die Verteidigung verlangte einen Freispruch.

Rechtlich ging das Gericht in allen Fällen vom Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe aus, in vielen Fällen zudem auch von Heimtücke. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest und verhängte ein lebenslanges Berufsverbot in Pflegeberufen. Der Prozess lief seit März.

Es könnte nicht der letzte Prozess gegen den Pfleger gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft Aachen prüft nach Angaben einer Sprecherin weitere Todesfälle, dazu wurden auch Leichen exhumiert. Demnach soll es nach derzeitigem Stand zu einer weiteren Anklageerhebung kommen.

J.Marek--TPP