Die laufende Revision der Ortsplanung in St. Gallen löst massive Debatten aus. Rund 2000 Eingaben zeigen die tiefgreifenden Differenzen zwischen Wirtschaftsverbänden, die Bürokratie fürchten, und Umweltgruppen, die mehr Grün fordern. Auch Fragen des Mieterschutzes stehen zur Debatte.
Die Stadt St. Gallen befindet sich mitten in einer der umfassendsten Überprüfungen ihrer baulichen Entwicklung in jüngerer Zeit. Die laufende Revision der Ortsplanung, die festlegt, wie sich die Stadt physisch verändern darf, hat eine massive öffentliche Resonanz ausgelöst. Bis zum 16. Oktober konnten Bürgerinnen und Bürger, Parteien sowie Interessenvertretungen ihre Änderungswünsche einreichen. Das Ergebnis dieser Mitwirkung ist beträchtlich: Insgesamt sind rund 2000 Anträge eingegangen.
Florian Kessler, Leiter der Stadtplanung von St. Gallen, bestätigte die hohe Beteiligungszahl. «Es haben sich ca. 150 Personen, Parteien, Verbände und Interessenvertretende an der Mitwirkung beteiligt», sagte er. Die Auswertung dieser massiven Flut an Eingaben ist noch nicht abgeschlossen. Dennoch zeigen die vorliegenden Antworten der wichtigsten Akteure – Wirtschaftsverbände, Grüne und Sozialdemokratische Partei (SP) –, dass sich die Vorstellungen über die Zukunft der Stadt fundamental unterscheiden.
Ein zentraler Konfliktpunkt ist der sogenannte ökologische Ausgleich. Der Entwurf sieht vor, dass Bauherren, die neu errichten oder wesentliche Umbauten durchführen, einen Beitrag zur Natur leisten müssen. Dies kann durch den Erhalt von Bäumen, das Schaffen von Lebensräumen oder die Begrünung von Dächern geschehen. Die Vorgabe verlangt einen Ausgleich im Umfang von 25 Prozent. Felix Keller, der im Namen der Wirtschaftsverbände Stellung bezog, hält diese Forderung für überzogen und praxisfern.
Keller verweist auf eigene Gutachten verschiedener Areale, insbesondere im Westen der Stadt. «Die vom Stadtrat angedachten 25% an Ökoausgleichsfläche sind daher in der Arbeitszone unrealistisch und weltfremd», erklärt er. In diesen Gebieten für Gewerbe und Industrie gebe es im Durchschnitt nur rund sieben Prozent an ökologischer Ausgleichsfläche; einzelne überbaute Grundstücke hätten gar keine. Eine Auflage von 25 Prozent würde die Weiterentwicklungsmöglichkeiten dieser Betriebe de facto unmöglich machen. Keller fordert daher grundsätzlich, in Arbeitszonen keine Anforderungen an Grünraum, Stadtklima oder ökologischen Ausgleich zu stellen.
Um Missverständnisse auszuräumen, erläutert Florian Kessler, wie der ökologische Ausgleich tatsächlich funktioniert. Es gehe nicht darum, ein Viertel des Grundstücks einfach in Wiese umzuwandeln. Stattdessen werden unterschiedliche Massnahmen bewertet und zusammengerechnet. Intensive Dachbegrünungen zählen zu 50 Prozent, extensive Dachbegrünungen zu 30 Prozent der tatsächlichen Fläche. Bodengebundene Fassadenbegrünungen werden mit ihrer vollen Fläche angerechnet. Bestehende Naturwerte erhalten dabei ein höheres Gewicht als neu geschaffene. Die Pflicht trifft Neubauten und wesentliche Umbauten, definiert als Änderungen von mehr als einem Drittel der Hauptnutzflächen oder von Umgebungsflächen über 100 Quadratmetern.
Rückendeckung für die wirtschaftlichen Bedenken erhält die SVP. In einer Medienmitteilung warnt die Partei vor einem «Bürokratiemonster». Sie befürchtet, dass Industrie- und Gewerbebetriebe ihre Investitionen ausserhalb der Stadt tätigen könnten, wenn die Auflagen zu streng werden. Konkrete Abwanderungspläne nennt die SVP nicht, doch sie kritisiert scharf, dass wichtige Einzelheiten in einem Vollzugsreglement des Stadtrats geregelt werden sollen. Ihrer Ansicht nach würden wesentliche Vorgaben damit nicht vom Stadtparlament beschlossen und könnten nicht mit einem Referendum bekämpft werden. Die Partei verlangt grundlegende Korrekturen und droht andernfalls mit der Ergreifung eines Referendums.
Während Gewerbe und SVP eine Reduktion der ökologischen Vorgaben fordern, drängen die Grünen auf mehr Natur. Ein Kernpunkt ihrer Forderungen ist eine Grünflächenziffer von 50 Prozent in allen Bauzonen. Diese Kennzahl definiert, wie viel anrechenbare Grünfläche auf einem Grundstück gesichert werden muss. Bei einer Grundstücksfläche von 1000 Quadratmetern wären das beispielsweise 500 Quadratmeter. Grünen-Co-Präsident Michael Breu argumentiert: «Ein klimaangepasstes St.Gallen braucht Freiräume, Bäume, unversiegelte Flächen und ökologische Lebensräume.»
Die Stadtplanung hat jedoch abgestufte Vorgaben im Entwurf vorgesehen. Kessler erklärt, die Grünflächenziffer bewege sich zwischen 0,3 und 0,5 und werde mit wenigen Ausnahmen bei Wohn- und Wohngewerbezonen eingeführt. Das entspricht 30 bis 50 Prozent. In der Tabelle sind vielfach 40 Prozent für Wohnzonen und 30 Prozent für Wohngewerbezonen vorgesehen. Bei bestimmten Zonentypen ist keine Ziffer eingetragen. Breu räumt ein, dass die Forderung von 50 Prozent in der stark bebauten Innenstadt nicht überall umsetzbar sei, betone aber die Wichtigkeit der Quartiere.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Grünflächenziffer und ökologischem Ausgleich. Die eine Vorgabe sichert einen Flächenanteil, die andere bewertet Massnahmen für die Natur. Die Prozentwerte dürfen daher nicht einfach addiert werden.
Die SP richtet den Fokus auf die soziale Komponente. Peter Olibet, SP-Stadtparlamentarier in der Liegenschaften- und Baukommission, befürchtet, dass zusätzliche Baumöglichkeiten den Abriss älterer, günstiger Wohnhäuser attraktiver machen. «Die Revision erlaubt in vielen Wohnzonen bis zu zwei zusätzliche Geschosse. Damit lohnt es sich stärker, ältere und günstige Häuser abzureissen», sagt er. Wer heute in einer solchen Wohnung lebt, sei davon als Erstes betroffen.
Die SP verlangt daher, dass vor einem Ersatzneubau geprüft wird, ob ein Gebäude erhalten, umbaut oder aufgestockt werden kann. Sollte ein bewohntes Haus trotzdem ersetzt werden, fordert die SP einen Sozialplan für die bisherige Mieterschaft. «Wer ein bewohntes Haus ersetzt, trägt Verantwortung für die bisherige Mieterinnen und Mieterschaft», so Olibet. Denkbar seien Hilfe bei der Wohnungssuche, ein Vorrecht auf eine Wohnung im Neubau oder Beiträge an Umzugskosten. Die Stadt sieht im aktuellen Entwurf dafür keine Bestimmung vor. Auf Anfrage heisst es: «Der Mieterschutz ist grundsätzlich ein Thema des Mietrechts und nicht des Baurechts.»
Olibet sieht darin die grösste Lücke der Revision. «Die Revision schafft grosse Mehrwerte für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer. Bisher enthält sie aber kein einziges Instrument, damit davon auch Mieterinnen und Mieter profitieren.» Seine wichtigste Forderung ist es daher, preisgünstige Wohnungen vertraglich zu sichern, wenn Eigentümerschaften erhebliche zusätzliche Baumöglichkeiten erhalten.
Auch bei der Strasseninfrastruktur gibt es Differenzen. 19 Strassen oder Abschnitte sollen von der dritten in die zweite Gemeindestrassenklasse aufgewertet werden. Breu und die Grünen lehnen dies ab, da höhere Ausbaustandards später Verbreiterungen, zusätzliche Versiegelung und Baumfällungen auslösen könnten. Die Stadt stellt jedoch klar, dass eine Aufklassierung keine direkte bauliche Folge habe; baurechtlich ändere sich in erster Linie der einzuhaltende Strassenabstand.
Nun muss die Stadt die rund 2000 Anträge auswerten. Welche Forderungen sie übernimmt, bleibt offen. Ziel der Stadtplanung ist es, eine zweite Mitwirkung über die Änderungen gegenüber der vorliegenden Fassung im zweiten Quartal 2027 durchführen zu können. Der Bericht zur abgeschlossenen Mitwirkung wird voraussichtlich zu Beginn dieser zweiten Runde versandt.
U.Pospisil--TPP